Das Foto zeigt einen Doktorhut auf einem Buch.
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Titelentzug
Gericht weist Klage des "Doktormachers" ab

Ein wegen Bestechung verurteilter Mann hat seinen Doktorgrad verloren. Ob das rechtens war, klärt auch das Bundesverfassungsgericht nicht.

06.07.2020

Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Auffliegen einer bundesweiten "Doktormacher"-Affäre hat das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Verantwortlichen gegen den Entzug seines eigenen Titels abgewiesen. Der Beschluss wurde am Montag in Karlsruhe veröffentlicht. Rechtlich wäre die Beschwerde demnach vielleicht aussichtsreich gewesen, wegen Begründungsmängeln erfüllte sie aber nicht die Annahmevoraussetzungen.

Der Mann hatte seit 2000 als Geschäftsführer eines "Instituts für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach jahrelang Promotionswillige gegen ein Honorar von mehreren tausend Euro an Hochschullehrende vermittelt. Nach Bekanntwerden des Skandals 2007 wurde er vom Landgericht wegen Bestechung in 61 Fällen zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Das Institut ging daraufhin pleite.

Die Universität Bonn hatte dem Mann in der Folge auf Basis der Promotionsordnung seinen von ihr verliehenen Doktorgrad in Philosophie wegen späteren "wissenschaftsrelevanten" Fehlverhaltens aberkannt. Der Mann hatte dagegen vergeblich vor Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht geklagt und war vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos in Revision gegangen.

Die Karlsruher Verfassungsrichter deuten in ihrem Beschluss Bedenken an. Es sei "jedenfalls zweifelhaft", ob eine Universitätssatzung als Grundlage für den Entzug eines Doktorgrads wegen eines späteren Fehlverhaltens ausreiche. Im damaligen Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen habe zum Verhalten nach der Prüfung nichts gestanden. Wegen der Mängel gingen die Richter diesen Fragen aber nicht weiter nach.

Für den Deutschen Hochschulverband (DHV) stehen gewerbsmäßige Promotionsberater generell "im Verdacht, an der Vergabe unredlicher Doktortitel beteiligt zu sein", teilte der DHV 2009 anlässlich des Insolvenzverfahrens der "Doktorfabrik" mit. Wer als Hochschullehrer wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens – insbesondere auf Grund "geschäftlicher" Kontakte zu "Promotionsberatern" –  strafrechtlich oder disziplinarrechtlich rechtskräftig verurteilt ist, habe essentiell gegen die ethischen Prinzipien seiner Berufsgruppe verstoßen und könne nicht DHV-Mitglied bleiben, heißt es in einer Resolution des Verbands.

dpa/ckr