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Promotionsrecht
Gutachten hinterfragt Entscheidung zu Giffeys Doktorgrad

Nach der Untersuchung der Doktorarbeit von Ministerin Giffey wegen Plagiatsverdachts, hatte die FU Berlin ihr eine Rüge erteilt. Durfte sie das?

08.08.2020

Eine Rüge, wie sie die Freie Universität (FU) Berlin Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wegen ihrer Promotion erteilte, hat einem aktuellen Gutachten zufolge keine Rechtsgrundlage im Berliner Promotionsrecht. Zu dieser Einschätzung ist der Wissenschaftsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses gekommen. Die FU hatte Giffey im Oktober 2019 eine Rüge erteilt. Ihren Doktorgrad durfte sie jedoch behalten. In der Arbeit gebe es Mängel, das Gesamtbild rechtfertige aber nicht die Entziehung des Doktorgrades, hatte die FU argumentiert. Die Rüge gab es dafür, dass Giffey die Standards wissenschaftlichen Arbeitens nicht durchgängig beachtet habe.

In dem 22-seitigen Gutachten vom 31. Juli weist der Wissenschaftsdienst etwa darauf hin, dass das Erteilen einer Rüge im Berliner Hochschulgesetz nicht vorgesehen sei. Zunächst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag darüber berichtet.

Die Gutachter erwähnen allerdings auch Einschätzungen aus der Rechtsprechung, dass Rügen trotzdem möglich sein könnten. Das Gutachten, das der Deutsche Presse-Agentur vorliegt, hat der Wissenschaftsdienst im Auftrag der Berliner AfD-Fraktion erstellt.

Die Freie Universität teilte auf Anfrage am Freitag mit, das Dokument des Wissenschaftsdiensts liege ihr nicht vor und erklärte zu der Entscheidung aus dem vergangenen Herbst: "Es war zu prüfen, ob Frau Dr. Giffey ihren Doktorgrad durch Täuschung über die Eigenständigkeit der Dissertation erlangt hat." Werde eine Täuschung bejaht, räume das Hochschulgesetz einen Ermessensspielraum ein. "Grundlage für die Rüge ist daher das Berliner Hochschulgesetz." Das Bundesfamilienministerium äußerte sich am Freitag auf Anfrage nicht zu dem neuen Gutachten.Giffey will Ende Oktober zusammen mit dem Berliner SPD-Fraktionschef Raed Saleh den Vorsitz der Landespartei übernehmen. Sie gilt auch als mögliche Spitzenkandidatin für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst 2021.

dpa