

Notenmanipulation an Uni Duisburg
Haftstrafe für ehemalige Uni-Mitarbeiterin
Nach einem Bestechungsskandal an der Universität Duisburg-Essen sind eine ehemalige Angestellte und ein früherer Student zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Essener Landgericht hat die 42 Jahre alte Angeklagte am Dienstag zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Gegen den 39 Jahre alten Mitangeklagten wurden drei Jahre Haft verhängt. Die Angeklagten hatten gestanden, zwischen 2017 und 2021 die Noten von mindestens 35 Studierenden im Bereich Wirtschaftswissenschaften gegen Geldzahlungen manipuliert zu haben. Dafür haben sie laut Urteil über 90.000 Euro kassiert.
Die Studierenden mussten demnach bis zu 900 Euro zahlen, um eine nicht bestandene Prüfung im universitätseigenen IT-System als bestanden eintragen zu lassen. Wer mehr als eine 4,0 wollte, habe noch etwas drauflegen müssen: 50 Euro pro 0,3-Notenschritt.
Unkontrollierter Zugang zu Prüfungsergebnissen
Möglich waren die illegalen Machenschaften nur, weil die ehemalige Sachbearbeiterin unkontrollierten Zugang zu den Prüfungsergebnissen der Studierenden hatte und diese am Computer problemlos verändern konnte. Ihr mitangeklagter Komplize soll laut Urteil den Kontakt zu den Studierenden gesucht und die Geldzahlungen und Notenwünsche entgegengenommen haben. Er war laut Bericht des WDR als Tutor an der Universität tätig. Aufgedeckt wurde die Manipulation aufgrund eines anonymen Hinweises 2021, meldet der WDR.
Laut Bericht der Rheinischen Post habe das Landgericht die Vorkommnisse als besonders schweren Fall von Wirtschaftskriminalität gesehen. "Durch die Taten der Angeklagten ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in staatliche Prüfungsverfahren erschüttert worden", sagte Richterin Friederike Sommer bei der Urteilsbegründung der 1. Strafkammer des Essener Landgerichts.
Gegenüber dem WDR gab die Uni Duisburg-Essen an, dass es ausgeschlossen sei, dass sich ein solcher Fall wiederhole. Inzwischen sei das Prüfverfahren geändert worden. Demnach könne niemand mehr eine Note nachträglich ändern, ohne dass die verantwortliche Lehrperson davon erfahre.
Studierende wurden zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe waren umfangreiche Ermittlungen angelaufen. Die 42-Jährige ist im Sommer 2023 aus dem Dienst entlassen worden. Die Studierenden, die sich ihre Noten erkauft hatten, sind laut Staatsanwaltschaft inzwischen zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Außerdem sollen ihnen Prüfungsleistungen oder Abschlüsse nachträglich aberkannt worden sein.
Die Urteile gegen die ehemalige Sachbearbeiterin und den früheren Studenten lauten auf Bestechlichkeit und Bestechung. Sie sind nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Die Angeklagten selbst hatten auf Bewährungsstrafen gehofft.
dpa/cpy