Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Hochschulen pochen auf Autonomie

Die Novelle des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes gibt dem Staatsministerium mehr Mitsprache bei der Präsidiumswahl. Verbände kritisieren das.

27.08.2026

Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes haben sowohl die Hochschulleitungen als auch der Landesverband Bayern im Deutschen Hochschulverband (DHV) Kritik geäußert. Es geht dabei um mehr Einfluss des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK) bei der Wahl der Hochschulprädentinnen und -präsidenten. Bis zum 5. August konnten sich die Verbände zum Entwurf der Gesetzesnovelle schriftlich äußern.

Der für die Verbändebefragung vorgelegte Entwurf vom 23. Juni sieht vor, dass eine Hochschule das Staatsministerium bei der Wahl von Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten "zeitnah über die eingegangenen Bewerbungen und über alle wesentlichen Entwicklungen im Wahlverfahren" informiert. Zwei Wochen vor der Wahl sollen der von den Vorsitzenden des Senats und des Hochschulrats erstellte Wahlvorschlag und die Liste mit allen weiteren Wahlvorschlägen dem Staatsministerium zur Kenntnis vorgelegt werden. Habe das Ministerium "begründete Bedenken" zur Eignung der genannten Personen, erörtere es diese vor der Wahl mit den Vorsitzenden von Senat und Hochschulrat.

Neuregelung könnte freie Wahlentscheidung einschränken

"Die vorgesehene Einbindung des Staatsministeriums in das Wahlverfahren lehnen die bayerischen Universitäten ab", heißt es in der Stellungnahme von Universität Bayern e.V., die der Redaktion von Forschung & Lehre in Auszügen vorliegt. Das "legitime staatliche Interesse" sei durch das Bestellungsrecht am Ende des Verfahrens bei der Wahl von Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten bereits gegeben, so argumentiert die Bayerische Universitätenkonferenz. Die Neuregelung käme durch die mögliche Erörterung von Bedenken einer Fachaufsicht gleich, daher müsse der Zusatz gestrichen werden. "Eine vor der Wahl geäußerte ministerielle Bedenkenanmeldung wirkt auf das vorschlagende Gremium und den Hochschulrat faktisch disziplinierend und präjudiziert die freie Wahlentscheidung."

Auch der Landesverband Bayern im DHV hat sich in einer Stellungnahme vom 3. August geäußert. Mehrere Regelungen begrüßt der Verband ausdrücklich, etwa die Rufabwehroption, die es ermöglicht, Professorinnen und Professoren bei einem auswärtigen Ruf auf eine höherwertige Professur ohne erneute Ausschreibung auf eine höherwertige Professur berufen zu können. Daneben bemängelt er aber die frühe Einbindung des Staatsministeriums in die Wahlen von Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten.

Die geplante Neuregelung "ist mit Blick auf die Hochschulautonomie kritisch zu bewerten", heißt es in der Stellungnahme. Die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten gehöre zu den wichtigsten Entscheidungen der hochschulischen Selbstverwaltung. Bisher würde die Präsidentin oder der Präsident vom Hochschulrat gewählt und erst anschließend der Staatsministerin oder dem Staatsminister zur Bestellung vorgeschlagen. Die Änderung ermögliche eine "inhaltliche Einflussnahme auf die hochschulinterne Auswahlentscheidung".

Dass die Hochschulen über alle "wesentlichen Entwicklungen" innerhalb des Wahlverfahrens informieren müsse, verursache zusätzlichen Verwaltungsaufwand, so der DHV. Dies laufe einem "erklärten Ziel des Gesetzentwurfs", dem Bürokratieabbau, zuwider. In seiner Stellungnahme fordert der Landesverband, dass die Wahl der Hochschulpräsidentin oder des Hochschulpräsidenten weiterhin "in erster Linie ein hochschulinternes, vom Hochschulrat verantwortetes Verfahren bleiben" müsse.

Ob der Entwurf verändert wird, wie Universität Bayern e.V. und der Landesverband Bayern im DHV fordern, ist derzeit unklar. Vor der Einbringung in den Landtag muss noch eine zweite Kabinettsbefassung erfolgen.

cpy