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Thüringen
Hochschullehrer klagen in Karlsruhe

Das neue thüringer Hochschulgesetz sorgt für Unruhe. Zahlreiche Wissenschaftler sehen ihr Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit verletzt.

23.05.2019

32 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus verschiedenen Fachbereichen und Hochschulen haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das novellierte Thüringer Hochschulgesetz eingelegt. Die Wissenschaftler sehen durch das neue Hochschulgesetz ihr Grundrecht der Wissenschafts- und Lehrfreiheit verletzt. Das teilte der Landesverband Thüringen des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) mit. Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst klären, ob es die Beschwerde zulässt. Der DHV unterstützt die Verfassungsbeschwerde mit einer Prozesskostenhilfe.

Nach Ansicht der Hochschullehrer widerspricht das neue Gesetz der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht. "Es fehlt insbesondere an der Möglichkeit der Hochschullehrergruppe, sich zumindest notfalls selbstbestimmt und gegen die Stimmen der anderen Gruppenvertreterinnen und -vertreter von der Hochschulleitung trennen zu können", sagte der Erfurter Staatsrechtslehrer Professor Hermann-Josef Blanke als Prozessvertreter der Beschwerdeführerinnen und –führer.

Der Landtag hatte das neue Hochschulgesetz im vergangenen Jahr verabschiedet. Es sollte vor allem zu mehr Mitbestimmung – etwa von Studierenden – führen. Vor der Verabschiedung im Parlament hatte es lange Diskussionen über das Gesetz gegeben. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass in bestimmten Hochschulgremien künftig Hochschullehrer, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und Personal im Bereich Technik und Verwaltung zu gleichen Teilen vertreten sind. Damit sollen alle Gruppen an Entscheidungen mitwirken.

Der Landesvorsitzende des Deutschen Hochschulverbandes, Klaus Gürlebeck, kritisierte, dass bei der Entscheidung über das erweiterte Gremium ausgerechnet diejenigen eine Stimmenmehrheit hätten, die nicht Verantwortungsträger von Forschung und Lehre seien.

Zudem könne diese Regelung in der Praxis "große Schwierigkeiten" bereiten, sagte Gürlebeck. Das beginne bei der Frage, welche Themen Forschung und Lehre überhaupt betreffen.

Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte, er sehe die Verfassungsbeschwerde gelassen. Das Hochschulgesetz sei an die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. "Die Hochschullehrermehrheit ist in allen Fragen von Forschung und Lehre sichergestellt", erklärte Tiefensee. Er sei zuversichtlich, dass das Karlsruhe seine Verfassungsmäßigkeit bestätigen werde.

aktualisiert am 23. Mai 2019 um 15.50 Uhr

dpa/gri