Ein buntes Copyright-Symbol
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Urheberrecht
HRK will Wissenschafts-Schranke ausweiten

Die Hochschulrektorenkonferenz hat die Urheberrechtsreform begrüßt. Die entfristete Wissenschaftsschranke sei ein Gewinn, gehe aber nicht weit genug.

10.06.2021

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am Mittwoch die Bedeutung der Reform des Urheberrechts mit der Entfristung der Regelungen zur Wissenschaft unterstrichen. Der Wissenschaftsstandort Deutschland werde dadurch dauerhaft gestärkt. "Für die Hochschulen und die Wissenschaft insgesamt wird endlich Rechts- und Planungssicherheit hergestellt", sagte HRK-Präsident Professor Peter-André Alt. Dennoch müsse die Politik in der nächsten Legislaturperiode noch offene Fragen angehen und bei bislang unerfüllten Forderungen der Wissenschaft nachbessern.

Weiterhin regelungsbedürftig ist laut HRK unter anderem die Nutzbarkeit von Zeitungen und Kioskzeitschriften. Lernende müssten für ihr Studium auch umfassend auf Quellen außerhalb der wissenschaftlichen Fachzeitschriften zugreifen können. Die Nutzungsbeschränkung auf 15 Prozent eines Werkes müsse auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.

Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre sowie für die wissenschaftliche Forschung werden durch die Novellierung vollständig entfristet. Diese Entfristung sowie Text und Data Mining seien für die Hochschulen grundlegend. Mit der Urheberrechtsnovelle wird laut HRK eine Forschungsklausel eingeführt. Sie ermöglicht Forscherinnen und Forschern den Zugang zu Daten von Diensteanbietern, die sie für ihre wissenschaftliche Forschung benötigen – auch von Sozialen Medien oder Upload-Plattformen.

ckr