Foto des Verfassungsrichters Stephan Harbarth in seiner Robe im Gericht
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Richter Stephan Harbarth
Inhalte von Uni-Gutachten bleiben geheim

Die Uni Heidelberg muss zwei Gutachten zur Honorarprofessur von Stephan Harbarth nicht veröffentlichen. Die Wissenschaftsfreiheit schützt sie.

09.02.2022

Der heutige Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth ist seit 2018 Honorarprofessor der Universität Heidelberg. Vor seiner Ernennung durch den Senat der Uni haben externe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für die juristische Fakultät in Heidelberg zwei Gutachten über Harbarths wissenschaftliche Qualifikation erstellt. Wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Dienstag mitteilte, muss die Hochschule einem Kläger die Namen der Gutachterinnen und Gutachter nennen.

Die Gutachten selbst müsse die Uni nicht herausgeben, da deren Inhalt durch die Wissenschaftsfreiheit geschützt sei. Daraus ließen sich Rückschlüsse ziehen, welche Anforderungen die Universität an die wissenschaftlichen Leistungen ihrer Honorarprofessoren und die Qualität der wissenschaftlichen Lehre stelle.

Zuvor hatte die Universität die Anfrage des Klägers auf Einsicht der Gutachten im Jahr 2019 mit Verweis auf die Wissenschaftsfreiheit abgelehnt. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass dies nur auf den Inhalt zutreffe, jedoch nicht auf die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter.

Das Motiv des Klägers ist unbekannt. Nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) habe er Anspruch auf Mitteilung der Namen der Gutachter, erklärte das Gericht. Das Urteil (11 K 1571/20) ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können noch Berufung beantragen.

Harbarth wurde im November 2018 zum Verfassungsrichter gewählt und im Juni 2020 zum Präsidenten des Verfassungsgerichts ernannt.

ckr