Propalästinensische Proteste
Irin darf nicht aus Deutschland abgeschoben werden
Eine irische Staatsbürgerin darf nicht wegen des Vorwurfs von Straftaten bei propalästinensischen Protesten in ihr Heimatland abgeschoben werden. Der Entzug ihres Freizügigkeitsrechts als EU-Bürgerin durch das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) sei rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einer Mitteilung vom 6. Mai 2026.
Im März 2025 stellte das LEA vor dem Hintergrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen die Irin den Verlust ihrer Freizügigkeit fest und drohte ihr die Abschiebung nach Irland an. Sie stand im Verdacht, an der Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin (FU) im Oktober 2024 beteiligt gewesen zu sein. Damals waren etwa 20 Aktivistinnen und Aktivisten in das Präsidium der FU in Berlin-Dahlem eingedrungen und hatten beim Versuch es zu besetzen, Büros und Technik zerstört. Der Irin wurde zudem vorgeworfen, propalästinensische Parolen verwendet und Widerstand gegen Polizeikräfte geleistet zu haben.
Die Irin lebt laut Gericht seit 2022 in Deutschland. Sie wehrte sich im vergangenen Jahr zunächst mit einem Eilantrag gegen den Entzug der Freizügigkeit, der vor dem Verwaltungsgericht ebenso Erfolg hatte wie nun die Klage im Hauptverfahren (VG 21 K 158/24). Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus, heißt es in der Mitteilung des Gerichts zur Begründung. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Ermittlungen gegen sie seien vielmehr eingestellt und keine Anklage erhoben worden.
Strafbare Teilnahme an FU-Besetzung nicht nachweisbar
Die Staatsanwaltschaft habe nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Irin tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung der FU beteiligt gewesen ist, teilt das Verwaltungsgericht nun mit. Zudem sei nur wegen Verstößen im Bereich der einfachen Kriminalität ermittelt worden.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
dpa/cpy