Menschen stehen vor dem Berliner Landesamt für Einwanderung.
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Propalästinensische Proteste
Irin hat Erfolg vor Gericht – vorerst keine Abschiebung

Wegen propalästinensischer Proteste sollen laut Ausländerbehörde vier Menschen das Land verlassen. Das Verwaltungsgericht hat zwei Fälle gestoppt.

08.05.2025

Bereits zum zweiten Mal hat das Verwaltungsgericht Berlin im Streit um die Ausreise von drei Personen aus der europäischen Union (EU) und einer aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten zugunsten der Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.

Schon am 10. April hatte das Gericht im ersten Eilverfahren der Beschwerde eines irischen EU-Bürgers recht gegeben. Am Dienstag hatte auch der zweite Eilantrag Erfolg. 

Entscheidung im Hauptverfahren ist offen 

Das bedeutet, dass auch die ebenfalls aus Irland stammende Antragstellerin nicht abgeschoben werden darf, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist (Az.: VG 21 L 157/25). Wann damit zu rechnen ist, sei derzeit nicht abzusehen. In beiden Fällen gilt der Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) vorerst nicht. 

Die Ausländerbehörde hatte den beiden Personen aus Irland sowie einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Im Fall der US-amerikanischen Person geht es um eine Ausweisung. Begründet wurde die Entscheidung mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war. 

Innenbehörde weist auf Vorfälle an der FU hin 

Die Innenverwaltung argumentierte, von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in dem Zusammenhang vor allem auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin (FU) Mitte Oktober 2024 hin, bei der Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten. 

Zu ihrem Urteil im ersten Eilverfahren argumentierte das Verwaltungsgericht, das LEA sei bei der Entscheidung über den Entzug der EU-Freiheitsrechte "seiner Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße" nachgekommen. Die Ausländerbehörde habe versäumt, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern. 

Auch die anderen Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht und wehren sich nach Gerichtsangaben ebenfalls im Eilverfahren gegen die Entscheidung. Über die Fälle entscheiden unterschiedliche Richter. Die Zuständigkeit der Kammern richtet sich nach den Nachnamen der klagenden Personen.

dpa/cva