Fassade eines Gebäude der Universität Potsdam mit Schriftzug des Hochschulnamens.
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Tenure Track
Juniorprofessor Ungelenk bekommt Recht

Die Universität Potsdam hat vor dem OVG Berlin-Brandenburg gegen Ungelenk verloren. Bei seinem Berufungsverfahren wurden Fehler gemacht.

05.11.2024

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat im Rechtsstreit zwischen der Universität Potsdam und Juniorprofessor Johannes Ungelenk entschieden. Bereits am 10. Oktober hat es dem Literaturwissenschaftler Ungelenk Recht gegeben. Er hatte dagegen geklagt, dass die Universität ihm die ordentliche Professur verweigert hat, obwohl er als Juniorprofessor gute Leistungen gezeigt hatte. Der "Tagesspiegel" hat in der vergangenen Woche über die Entscheidung des Gerichts berichtet.

Damit gewinnt Ungelenk in der zweiten Instanz, nachdem im März das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam bereits entschieden hatte, dass die Ablehnung der Entfristung Ungelenks rechtswidrig sei. Das VG Potsdam hatte seine Entscheidung so begründet, dass maßgebliche Regeln bei seinem Berufungsverfahren nicht eingehalten worden seien. So habe etwa kein ordentlicher Beschluss mit den Unterschriften der Mitglieder der zentralen Tenure-Kommission vorgelegen. Da die Fakultäts-Tenure-Kommission und der Senat ein positives Votum zu Ungelenks Berufung abgegeben hätten, habe die zentrale Tenure-Kommission Ungelenk nur aus "sachlichen Gründen" ablehnen dürfen. Diese hätten nicht vorgelegen.

Gegen den damaligen Beschluss einer einstweiligen Anordnung, über die Tenure-Evaluation Ungelenks unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils erneut zu entscheiden, hat die Uni Potsdam Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde hat das OVG nun abgelehnt, wie das Gericht gegenüber "Forschung & Lehre" bestätigte. Das Gericht kritisierte laut Bericht des "Tagesspiegels", dass die Hochschule Ungelenk wegen angeblich nicht erfüllter Tenure-Kriterien abgelehnt habe, diese Kriterien seien dem Juniorprofessor aber "lange Zeit" nicht mitgeteilt worden. Erst Ende 2021 wurde Ungelenk laut Entscheidung des OVG, die "Forschung & Lehre" vorliegt, informiert, welche Kriterien für seine Tenure-Evalution gelten sollten. Der Literaturwissenschaftler ist aber bereits seit 2018 an der Hochschule tätig. Auch die Hochschule müsse sich nach den eigenen Kriterien richten, so das OVG. Aus der Stellungnahme der zentralen Tenure-Kommission und der Entscheidung von Hochschulpräsident Professor Oliver Günther gegen eine Verstetigung von Ungelenk sei nicht ersichtlich, dass die Kriterien berücksichtigt worden seien. Das OVG betont, dass der Präsident der Hochschule bei seiner abschließenden Entscheidung die gleichen Bewertungsmaßstäbe heranziehen muss wie die Fakultät.

Die Entscheidung des OVG ist nicht anfechtbar, die Universität lasse es allerdings juristisch prüfen, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Nun könne die Hochschule Ungelenks Juniorprofessur in eine ordentliche Professur umwandeln oder versuchen zu argumentieren, dass er nicht alle Berufungskriterien erfüllt und neue Gutachten in Auftrag geben. Sollten diese Gutachten negativ ausfallen, könne Ungelenk erneut klagen. Ihm könne allerdings die Zeit ausgehen, da sein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule am 31. März 2025 ende.

aktualisiert am 05.11.2024 um 13.01 Uhr, zuerst veröffentlicht um 8.35 Uhr

cpy