Jurastudentin lernt mit aufgeschlagenen Gesetzesbüchern
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Baden-Württemberg
Jurastudenten müssen Staatsexamen teilweise wiederholen

Eine Prüfungspanne in Konstanz hat weitreichende Folgen. Hunderte Jurastudenten in Baden-Württemberg müssen eine Teilprüfung wiederholen.

16.03.2021

Wegen einer Prüfungspanne beim 1. juristischen Staatsexamen in Konstanz müssen 871 Jurastudierende in ganz Baden-Württemberg die Strafrechtsklausur nachholen. Da nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne, dass Inhalte der Klausur unter Kandidaten gestreut wurden, sei die gleichheitsgerechte Bewertung der Prüflinge nicht mehr gesichert, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. "Eine andere Möglichkeit, die Chancengleichheit wieder herzustellen, besteht leider nicht", sagte ein Behördensprecher. Die Nachklausur solle voraussichtlich Mitte April 2021 stattfinden.

Gegen diese Entscheidung formiert sich Gegenwehr der Studierenden. Eine Petition, die bis Dienstagnachmittag mehr als 2.600 Jurastudenten unterschrieben haben, spricht von einem ungeheuerlichen Vorgang, der durch nichts zu entschuldigen sei. Der Landesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften in Baden-Württemberg wurde eingeschaltet. Laut dortiger Auskunft ist eine Stellungnahme an das Justizministerium in Arbeit, mit der Bitte, den Vorgang genauer aufzuklären und eine Nachklausur möglichst zu vermeiden.

Prüfungsaufsicht bemerkte Datumsverwechselung zu spät

Bei der Panne des örtlichen Prüfungsamtes wurde am 1. März 2021 in einem Prüfungsraum in Konstanz wegen einer Datumsverwechslung nicht der Sachverhalt der vierten Prüfung (Öffentliches Recht) ausgeteilt, sondern der Sachverhalt der sechsten und letzten Prüfung (Strafrecht), die am 4. März 2021 geschrieben werden sollte. Die falsch verteilten Klausuren wurden eingesammelt und durch die an diesem Tag vorgesehenen Prüfungsfragen ersetzt. In dem Prüfungsraum waren 50 Prüflinge und drei Prüfungsaufsichten.

Direkt nach der Panne hatte das örtliche Prüfungsamt dem Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart mitgeteilt, dass der Fehler durch eine Prüfungsaufsicht bemerkt und alle Klausuren wieder eingesammelt worden seien. Dies ist laut dem Justizministerium geschehen, bevor die Bearbeitungszeit begonnen und die Prüflinge die Klausur umgedreht und von dieser Kenntnis genommen hätten. Das örtliche Prüfungsamt habe weiter mitgeteilt, dass drei Mal nachgezählt worden sei und keine Klausur gefehlt habe. Aufgrund dieser Schilderung habe das Landesjustizprüfungsamt zunächst entschieden, dass die Klausuren nicht ausgetauscht werden müssten.

Aus einer weiteren Stellungnahme habe das Landesjustizprüfungsamt allerdings erfahren, dass beim Einsammeln der Klausuren zunächst ein Exemplar gefehlt habe, welches der Aufsicht erst einige Minuten später durch einen Prüfling übergeben worden sei. "Zu diesem Zeitpunkt hatte die offizielle Bearbeitungszeit bereits begonnen und die Prüflinge hatten die Sachverhalte umgedreht", sagte der Sprecher des Justizministeriums.

dpa