Das Foto zeigt das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
dpa

Brandenburg
Karlsruhe entscheidet über Hochschulgesetz im Sommer

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Frage, ob eine Befristung eines Kanzleramtes an brandenburgischen Hochschulen verfassungsgemäß ist.

09.04.2018

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will voraussichtlich im Sommer über eine Klage zum brandenburgischen Hochschulgesetz entscheiden. Das Verfahren sei derzeit noch in Bearbeitung, teilte das Karlsruher Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Im konkreten Fall will sich der frühere Kanzler der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) gegen die Befristung seiner Stelle wehren. Dahinter steht die Grundsatzfrage, ob eine Befristung eines Kanzleramtes an brandenburgischen Hochschulen überhaupt verfassungsgemäß ist. Das Hochschulgesetz des Landes Brandenburg sieht eine Befristung vor (Paragraf 67). Eine Amtszeit beträgt demnach sechs Jahre.

Das Beamtenverhältnis des Klägers lief vor mehr als einem Jahr aus. Er hatte zuvor mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) vergeblich versucht, dass es zumindest solange verlängert wird, bis eine grundsätzliche Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht getroffen ist. 

dpa