Datenerfassung von Versichertendaten
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Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe prüft Nutzung von Versichertendaten für Forschung

Wissenschaftler können zur Forschung auf Versichertendaten zugreifen. Ein Patient hat geklagt: Er hält den Persönlichkeitsschutz für unzureichend.

30.04.2020

Das Bundesverfassungsgericht will die neuen Möglichkeiten der Auswertung von Krankenversicherten-Daten für die medizinische Forschung und Gesundheitsversorgung kritisch prüfen. "Aufgrund des sensiblen Charakters vieler erfasster Daten und deren flächendeckender Erhebung" könnten damit "tiefe Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verbunden sein", teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Richter lehnten es aber ab, die Ende 2019 beschlossenen Vorschriften im Eilverfahren außer Kraft zu setzen. Dies wäre ein "erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers", der dem Sachverhalt nicht angemessen erscheine.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach aktueller Rechtslage Versichertendaten anonymisiert oder unter Pseudonym auswerten. Dabei geht es um Alter, Geschlecht oder Wohnort, aber auch um bestimmte Gesundheitsdaten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sammelt die Daten und soll sie an ein noch einzurichtendes Forschungszentrum weitergeben. Dieses soll die Datensätze dann auf Antrag zur Verfügung stellen.

Geklagt hat ein Mann, der an einer seltenen Erbkrankheit leidet. Er befürchtet, in den Daten identifizierbar zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde wollen die Richter nun näher prüfen. Bis zur Entscheidung seien die Nachteile für den Kläger zwar von erheblichem Gewicht, heißt es in ihrem Beschluss. Das Gesetz sehe aber verschiedene Sicherheitsvorkehrungen vor. Zu Unrecht gespeicherte Daten könnten außerdem später wieder gelöscht werden, wie die Richter schreiben.

kas