Ein Mann betritt den Eingang des Verwaltungsgerichts Kassel, neben dem ein Schild mit dem Wappen aufgestellt ist.
picture alliance/dpa | Swen Pförtner
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Urteil
KI-Täuschung kann zum Prüfungsausschluss führen

Die Universität Kassel darf Studierende von Prüfungen ausschließen, wenn sie mit KI täuschen. Ein Kasseler Gericht hat dies nun bestätigt.

27.02.2026

Wer bei Uni-Prüfungen unerlaubt KI nutzt, kann nicht nur durchfallen, sondern auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur entschieden. 

Die Kasseler Richter wiesen die Klagen von zwei Studierenden ab, so die Mitteilung des Gerichts. In beiden Fällen hatte die Universität Kassel Prüfungsleistungen – eine Bachelorarbeit im Fach Informatik und eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht – für "nicht bestanden" erklärt. Außerdem waren die Studierenden wegen schwerer Täuschung durch verbotene Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz auch von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen worden.

Zu Recht, wie die siebte Kammer befand – auch zur Überzeugung des Gerichts hätte sich die Klägerseite unerlaubter Hilfsmittel bedient. "Insoweit hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen an der Universität und hinsichtlich der Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt."

Die beiden Urteile vom 25. Februar sind den Angaben des Gerichts zufolge noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache sei das Rechtsmittel der Berufung zugelassen worden, ließ das Gericht verlauten.

dpa/hae