Das Gebäude des wegen seines Betriebs mit atomwaffenfähigem Uran umstrittenen Forschungsreaktors München 2 (FRM-II) der Technischen Universität München in Garching.
dpa - Fotoreport

Bayern
Klage gegen Betrieb von Forschungs-Reaktor

In Garching forscht die TU München in einem Reaktor mit hoch angereichertem Uran. Gegner wollen den umstrittenen Betrieb nun gerichtlich stoppen.

04.06.2020

Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern hat Klage gegen den Betrieb des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München eingereicht. Das teilte der Verband am Mittwoch mit. Die Umweltschützer halten den Betrieb der Anlage durch die Technische Universität München (TUM) spätestens seit Ende 2018 für illegal, da dafür weiter hoch angereichertes Uran genutzt wird. Der Betrieb mit diesem Brennstoff war bis Ende 2010 gestattet und dann bis Ende 2018 verlängert worden. Die Vereinbarung von Freistaat und Bund zur weiteren Verlängerung reicht nach Auffassung der Gegner rechtlich nicht. Sie hatten dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Im Oktober 2019 habe der BN beim Umweltministerium den Antrag gestellt, den weiteren Betrieb des Forschungsreaktors zu untersagen. "Die Antwort im April war leider nichtssagend und ging auf unseren Antrag eigentlich gar nicht ein. Daher hat der BN Anfang Mai Klage gegen den Weiterbetrieb des Forschungsreaktors München II eingereicht", sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Derzeit steht der FRM II wegen der Corona-Beschränkungen ohnehin still. Mitte Mai war dort radioaktives C-14 ausgetreten. Wegen der Einleitung von potenziell schwach radioaktivem Wasser in die Isar hatte es im vergangenen Jahr zudem Bürgerproteste gegeben.

Umweltministerium hält Betrieb für rechtsgültig

Der Reaktor ist wegen der Nutzung von hochangereichertem Uran umstritten. Atomgegner, Umweltschützer und Grüne kritisieren dies seit langem und forderten die Abschaltung, da dies der Betriebsgenehmigung von 2003 widerspreche. Sie sprechen von waffenfähigem Material.

Bisher war der Reaktor mit zu 93 Prozent angereichertem Uran betrieben worden. Es gibt aber Fortschritte bei der Herstellung eines niedriger angereicherten Brennstoffs. Die ersten Prototypen mit einer geringeren Anreicherung von 19,75 Prozent sollen Anfang 2021 hergestellt werden und 2022 in die Produktion gehen, zunächst für erste Bestrahlungsversuche. Wann der Brennstoff eingesetzt werden könne, hänge bei erfolgreichen Tests von der Genehmigung durch die Behörden ab, hieß es im Mai von den Betreibern des FRM II.

Das Umweltministerium teilte am Mittwochabend mit, dass die Genehmigung für den Betrieb des Reaktors nach wie vor bestandskräftig und rechtsgültig sei. "Die Genehmigung des Forschungsreaktors erfolgte auf Grund der geltenden gesetzlichen Regelungen und einer intensiven rechtlichen und fachlichen Prüfung", sagte ein Sprecher. Er verwies auf die aus Sicht der Staatsregierung "hochkarätige technische und medizinische" Forschung. Zudem würden wichtige Beiträge zur medizinischen Versorgung geleistet. Das Ministerium warte nun die Entscheidung des Gerichts ab.

dpa