Porträt eines Mannes mit braunem Haar und Bart: Es ist Lahav Shapira
picture alliance/dpa | Elisa Schu

Antisemitismus
Klage von jüdischem Studenten gegen Uni abgewiesen

Der Gaza-Krieg erzeugt an Berliner Hochschulen regelmäßig Proteste. Lahav Shapira fühlte sich an seiner Uni nicht sicher und hat geklagt – erfolglos.

24.03.2026

Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin (FU) um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat seine Klage aus formellen Gründen abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, so die richterliche Begründung. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern "allgemeine Pflichten der Hochschule".

"An der Freien Universität hat sich ein Klima ausgebreitet, das antisemitisch geprägt ist."
Christoph Köhler, Anwalt

"An der Freien Universität hat sich ein Klima ausgebreitet, das antisemitisch geprägt ist", erklärte Shapiras Anwalt Christoph Köhler. Sein Mandant werde so an seinem Studium gehindert. Nach dem Berliner Hochschulgesetz seien Universitäten unter anderem dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten und Studierenden vor Diskriminierung zu schützen. Die FU verwies vor Gericht auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung und eine Antidiskriminierungssatzung.

Geht das Verfahren in die nächste Instanz? 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Shapira und seine Anwälte erwägen, das Thema von der nächsten Instanz klären zu lassen. Sie wollen jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie dies entscheiden. 

"Wir haben es uns nicht einfach gemacht."
Edgar Fischer, vorsitzender Richter am VG Berlin

"Wir haben es uns nicht einfach gemacht", erklärte der vorsitzende Richter Edgar Fischer. Shapira habe eindrücklich vor Gericht geschildert, welche Folgen der Angriff der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel für den Hochschulalltag habe. Gegen konkretes rechtswidriges Handeln anderer Menschen könne der Kläger jedoch auf andere Weise vorgehen, etwa auf Grundlage des Hochschulordnungsgesetzes oder des allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetzes. 

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung. Zugleich betonte er, das Gericht habe sich diese nicht leicht gemacht. Von der FU hieß es, sie setze ihre präventive Schutzarbeit fort. "Studierende müssen sich an der Freien Universität ohne Angst vor Ausgrenzung oder Bedrohung bewegen können", erklärte der Universitätspräsident Professor Günter M. Ziegler.

Gewaltsamer Angriff und Verurteilung des Täters 

Shapira hatte geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. 

Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer hatte Berufung gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren eingelegt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als "antisemitischen Gewaltexzess" gewertet. Der frühere Lehramtsstudent der FU, der inzwischen als Vertriebsmitarbeiter tätig ist, bestreitet eine politische Motivation. Die Gewalttat selbst räumte er ein und entschuldigte sich vor Gericht bei Shapira, der in dem Verfahren Nebenkläger ist. 

Staatsanwalt Marc-Alexander Liebig geht jedoch weiterhin von einer antisemitischen Tat aus. Wegen der langen Zeit, die inzwischen seit der Tat vergangen ist, plädierte er auf eine etwas geringere Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Das Gericht will sein Urteil am 13. April verkünden.

dpa/cva