Portraitfoto von Proferssor Meyen vor der Verhandlung am Gericht
picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf
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Verwaltungsgericht München
Klagen von LMU-Professor abgewiesen

Die Klagen von Professor Meyen gegen die Kürzung seiner Bezüge wurde vom VG München teilweise abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

25.06.2026

Das Verwaltungsgericht (VG) München hat zwei Klagen des von der Ludwig-Maximilians-Universität München in den Ruhestand versetzten Professors, Michael Meyen, weitgehend zurückgewiesen. Das bestätigte das Gericht auf Anfrage von Forschung & Lehre am 25. Juni. Zunächst berichtet hatte die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 23. Juni.

Demnach wies die Kammer Meyens Klage gegen die Disziplinarverfügung ab, nach der eine zehnprozentige Kürzung seiner Ruhestandsbezüge über 15 Monate erfolgen soll (Az. M 19L DB 24.2334). Wie die SZ berichtete, gehe es dabei um Meyens vorübergehende Mitherausgeberschaft der umstrittenen Zeitung "Demokratischer Widerstand", die dem Querdenker-Milieu zugeordnet wird.

Die zweite Klage des pensionierten Professors für Kommunikation und Medienforschung richtete sich gegen eine weitere zehnprozentige Kürzung für die Dauer von 36 Monaten. Diese erfolgte – so der Bericht der SZ – aufgrund zahlreicher öffentlicher Aktivitäten, die er wahrgenommen habe, obwohl eine langfristige Krankschreibung vorlag. Hier änderte die Kammer laut Gericht die Dauer der Ruhegehaltskürzung auf 24 Monate (Az. M 19L DB 26.132).

Eine Begründung der Entscheidung liege noch nicht vor. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten könnten innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, so das VG.

hae