Antisemitismus
Lahav Shapira geht in Berufung
Im Prozess gegen die Freie Universität (FU) Berlin geht Lahav Shapira in Berufung, nachdem seine Klage in erster Instanz abgewiesen wurde. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 18. August. "Uns überzeugt die Argumentation des Verwaltungsgerichts nicht", erklärte Kristin Pietrzyk, die Anwältin des jüdischen Studenten. Demnach legte das Anwaltsteam die Berufungsbegründung am Montag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ein. Der vorsitzende Richter, Edgar Fischer, hatte die Abweisung der Klage im März damit begründet, dass das Berliner Hochschulgesetz die Universität zwar dazu verpflichte, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen – individuell einklagbare Rechte sehe es aber nicht vor.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik hatte das Gericht eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zugelassen. Wann der Fall vor dem OVG verhandelt wird, ist laut dpa offen.
Organisationen bezeichnen Berufung als "wichtigen Schritt"
In seiner Entscheidung, gegen das Urteil vorzugehen, wird Shapira von mehreren Organisationen unterstützt. In einer gemeinsamen Presseerklärung begrüßen der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) e. V., das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender, die Jüdischen Studierendenunion Deutschlands (JSUD) und die International Association of Jewish Lawyers (IJL) die Berufung.
Der RIAS-Geschäftsführer, Benjamin Steinitz, bezeichnete sie als "wichtigen Schritt zur Schließung einer bestehenden Rechtslücke". Studierende, die antisemitische Diskriminierung erleben, seien rechtlich nicht wirksam geschützt, wenn sie die Verpflichtung der Hochschulen, gegen Diskriminierung vorzugehen, nicht einklagen könnten und der Schutz vor Antisemitismus vom guten Willen der einzelnen Hochschule abhänge, erklärte Steinitz.
Julia Kopp, Projektleiterin des RIAS Berlin, sagte, viele jüdische Studierende seien an Hochschulen mit unterschiedlichen Formen von Antisemitismus konfrontiert: "Dabei erleben sie häufig, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder nicht ernst genommen werden. Betroffene fühlen sich von Institutionen alleingelassen."
Ähnlich äußerte sich Professorin Julia Bernstein vom Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender. Sie ergänzte: "Für Betroffene bedeutet dies einen erheblichen Vertrauensverlust in die Institution Hochschule." Der Schutz vor Antisemitismus dürfe kein bloßes Lippenbekenntnis sein, sondern müsse verbindlich in Beschwerdeverfahren eingebettet und einklagbar sein.
Auch im Strafverfahren wurde Revision eingelegt
Shapira hatte gegen die FU geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem damaligen Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Auch strafrechtlich ist der Fall noch nicht abgeschlossen, da die Staatsanwaltschaft Berlin Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlins eingelegt hat. Dieses hatte den Angreifer im Berufungsprozess im April wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als die Vorinstanz ging das Gericht jedoch nicht von einer antisemitisch motivierten Tat aus. Das Amtsgericht Tiergarten hatte noch von einem "antisemitischen Gewaltexzess" gesprochen und drei Jahre Haft verhängt.
Wann sich das Berliner Kammergericht als nächste Instanz mit dem Fall befasst, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegenüber der dpa noch offen.
hae/dpa