Fall Lahav Shapira
Landgericht Berlin sieht keine antisemitischen Motive
Im Prozess um den Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 hat eine Berufungskammer des Berliner Landgerichts (LG) das Urteil der schweren Körperverletzung aus erster Instanz bestätigt. Es hat jedoch keine antisemitischen Tatmotive festgestellt. Das teilte das LG Berlin am 13. April in einer Presseerklärung mit. Der Angeklagte ist demnach zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden (Az. 567 NBs 66/25). Das erstinstanzliche Urteil lautete drei Jahre.
In der mündlichen Urteilsbegründung gab die Vorsitzende der Berufungskammer der Meldung zufolge an, dass die gesamte Beweisaufnahme keine Anhaltpunkte dafür ergeben habe, dass der Angeklagte sich vor der Tat antisemitisch geäußert habe. Vielmehr sei es kurz vor der Tat demnach zu einem Streitgespräch zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten gekommen. Der Gesprächsinhalt habe sich anhand der Zeugenaussagen jedoch nicht rekonstruieren lassen. Infolge der verbalen Auseinandersetzung habe der kampfsporterfahrene Angeklagte das Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und den am Boden liegenden Studenten ins Gesicht getreten. Der Geschädigte habe aufgrund der Attacke mehrere Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung erlitten. Für die Höhe der Strafe seien die Verletzungsfolgen ausschlaggebend, so die Vorsitzende in der Begründung. Eine Bewährungsstrafe werde dem Unrecht der Tat nicht gerecht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann es mittels Revision angefochten werden.
Shapira zeigte sich enttäuscht
Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. "Ich bin genervt, es ist traurig", sagte der 33-Jährige demnach. "Welches Motiv soll es sonst gegeben habe?" Aus seiner Sicht seien Beweise und Definitionen "umgedeutet" worden. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Dann würde das Kammergericht Berlin den Fall prüfen.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte laut dpa, es sei zu akzeptieren, dass das Gericht keine antisemitische Tatmotivation gesehen habe. Die Richter hätten sich aber "eingehend mit dieser Strafschärfungsvorschrift auseinandergesetzt". Das werde Signalwirkung haben.
Angeklagter bat um Entschuldigung
Der Angeklagte hatte der dpa zufolge erklärt, er habe Shapira dessen Agieren in einer WhatsApp-Gruppe von Studierenden der Freien Universität Berlin (FU) vorgeworfen und dass dieser Plakate an der Hochschule abgerissen habe. Es sei nicht seine Absicht gewesen, Shapira so schwer zu verletzen. "Ich möchte mich für das Leid und die Schmerzen, die Shapira erlitten hat, entschuldigen", so der Angeklagte. Er habe sich in eine Therapie begeben und könne versichern, "dass so etwas nie wieder geschehen wird".
Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Klage gegen Hochschule blieb erfolglos
Shapira hatte zuletzt erfolglos versucht, die FU zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Universität als unzulässig ab.
Auch dieses Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ die Kammer eine Berufung zur nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, zu.
Ein weiterer Prozess gegen einen Ordner der FU, der Shapira während einer propalästinensischen Besetzung 2023 den Zugang zu einem Hörsaal verweigert hatte, wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
dpa/hae