Rheinland-Pfalz
Manipulationsverdacht gegen Archäologen erhärtet sich
Der unter Manipulationsverdacht stehende Archäologe aus Rheinland-Pfalz bekommt erneut nur noch die Hälfte seiner Bezüge. "Der Verdacht der vorsätzlichen Manipulation von Funddatierungen hat sich erhärtet", sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage. Dies hätten unter anderem weitere wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Das Disziplinarverfahren gegen den freigestellten Landesbeamten laufe weiter.
Dem leitenden Mitarbeiter der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) wird seit mehr als einem Jahr vorgeworfen, geschichtsträchtige Funde bewusst manipuliert zu haben. Das betrifft neben einer Reihe falsch datierter Schädel auch den sogenannten Sensationsfund des "Neandertalers von Ochtendung". An der Aufklärung sind als Ombudspersonen der Experte Dr. Ulf Ickerodt, Leiter des Archäologischen Landesamts Schleswig-Holstein, und die Expertin Professorin Silviane Scharl vom Institut für Ur- und Frühgeschichte der Kölner Universität beteiligt.
Eine Universität hat nach Berichten des SWR den Hinweis zu Ungereimtheiten bei den rheinland-pfälzischen Funden gegeben. Auch eine Doktorarbeit des Archäologen sollte demzufolge überprüft werden. Nach Angaben des Landes geht es auch in der Dissertation um die Schädelfunde, die der Mitarbeiter bewusst als deutlich älter ausgegeben haben soll, als sie wirklich sind. Der "Neandertaler von Ochtendung" sei laut einer DNA-Analyse des Max-Planck-Instituts für evolutionäre Anthropologie in Leipzig ein moderner Mensch (Homo sapiens). Das habe das zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium dem SWR im Februar 2026 auf Anfrage schriftlich bestätigt. Bereits 2024 hatte eine Radiokarbondatierung (C14) den Fund in das siebte oder achte Jahrhundert n. Chr. verortet.
Oberverwaltungsgericht zweifelte 2025 Vorsatz an
Der Beschuldigte hatte von Januar 2025 an schon einmal nur die Hälfte seiner Bezüge erhalten und war dagegen vor Gericht gezogen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz gab dem Archäologen im Oktober 2025 in zweiter Instanz vorläufig recht und entschied damit anders als das Verwaltungsgericht Trier in erster Instanz.
Allein nach Aktenlage habe sich keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Vorwürfe der vorsätzlichen Manipulation ergeben, argumentierte das OVG. Dies sei aber keine endgültige Entscheidung. "Die Zahlung des einbehaltenen Teils seiner Bezüge wurde unmittelbar nach der Entscheidung des OVG Koblenz wieder aufgenommen", teilte eine Sprecherin des Innenministeriums damals auf dpa-Anfrage mit.
Der beschuldigte Landesarchäologe habe alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, hatte sein Anwalt erklärt.
dpa/cva