Ein Kopf mit einem Fragezeichen
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FAQ
Müssen sich Beamte privat versichern?

Beamte sind in ein eigenes Krankenfürsorgesystem eingebunden. Bei dem Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Versicherung ist Vorsicht geboten.

Von Wiltrud Christine Radau 05.01.2018

Beamte sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Stattdessen sind sie in ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem (beamtenrechtliche Beihilfe) einbezogen, das sich nach der Bundes- beziehungsweise der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung richtet. Eine etwa zuvor bestehende Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet daher mit der Berufung in das Beamtenverhältnis. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten ein speziell auf den jeweiligen landesrechtlichen Beihilfenbemessungssatz abgestimmtes Ergänzungstarifsystem an.

Rückkehr zu gesetzlicher Krankenversicherung nur bedingt möglich

Waren Beamte bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis Pflicht- oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, können sie sich aber auch dafür entscheiden, die bisherige gesetzliche Versicherung als freiwillige Weiterversicherung fortzuführen. Allerdings ist in der gesetzlichen Krankenversicherung keine beihilfenkonforme Versicherung möglich. Die Versicherungsbeiträge sind vom Versicherten selbst in voller Höhe zu tragen, abhängig vom jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse. Entscheiden sich Beamte für einen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung, um einer privaten Versicherung beizutreten, ist zu beachten, dass während der Verbeamtung eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.

Ferner ist zu bedenken, dass bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses – zum Beispiel eines Beamtenverhältnisses auf Zeit – eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt, etwa wenn ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, das mit einem Jahresarbeitsentgelt unterhalb der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze vergütet ist. Ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach Beendigung des Beamtenverhältnisses ausgeschlossen, muss die private Krankenversicherung aufrechterhalten und auf eine beihilfeunabhängige Vollversicherung umgestellt werden.