Bundesrat
Niedersachsen und NRW wollen Verfassungsgericht stärken
Niedersachen und Nordrhein-Westfalen haben in dieser Woche eine Bundesratsinitiative in Gang gebracht, um das Bundesverfassungsgericht über die vom Bund geplanten Änderungen hinaus zu schützen. Zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sollten nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Das sei im Grundgesetz festzuschreiben, heißt es in einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei. Das Beispiel Polen habe jüngst gezeigt, dass ein Verfassungsgericht schnell ausgehebelt werden könne, wenn Änderungen des Verfassungsverfahrensrechts durch eine populistische Mehrheit möglich seien.
Ampel-Fraktionen und Union hatten sich im Sommer darauf verständigt, die Zahl der Richterinnen beziehungsweise Richter und der Senate sowie weitere Strukturvorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern (F&L berichtete). Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht blockiert oder politisch instrumentalisiert werden kann, was nach aktueller Regelung schon mit einer einfachen Mehrheit möglich wäre.
Ausgestaltung als Zustimmungsgesetz gefordert
Die Ergänzung im Gesetzesentwurf des Bundes sei unerlässlich, betonte NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen). "Die höchste Instanz in unserem Rechtsstaat braucht einen stabilen Schutzschirm, an dem Angriffe von Demokratiefeinden sicher abprallen. Alle Rechtsvorschriften über das Bundesverfassungsgericht sollten deshalb nur mit Zustimmung der Länder geändert werden können." Mit der Bundesratsinitiative wolle man "die Länder als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte bei künftigen Gesetzesänderungen mit ins Boot zu holen", erklärte Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD), die aktuell Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist.
Man hofft nun auf weitere Unterstützung der Initiative aus den Ländern bei der anstehenden Bundesrats-Sitzung am 27. September.
hes