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Verwaltungsgericht
Notenabzug wegen Kleidung unzulässig

Eine Dozentin zog einer Studentin in einer Prüfung Punkte ab, weil ihr deren Kleidung nicht zusagte. Das stand ihr laut Urteil nicht zu.

30.03.2020

Eine Berliner Studentin kam in Jeans und gepunktetem Oberteil zur Prüfung und kassierte deshalb Punkteabzug. Das war nicht rechtens, teilte das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt am Montag mit. Laut Urteil habe die Hochschule nicht dargelegt, inwiefern die Kleidung der Studentin unangemessen sei. Eine Prüfungsleistung anhand der Kleidung zu bewerten, sei grundsätzlich fehlerhaft, gab das Gericht der Klage der jungen Frau statt. (Urteil vom 19. Februar, Akz.: VG 12 K 529.18)

Die 1989 geborene Klägerin studierte laut Gericht bis 2018 im Masterstudiengang "Recht für die Öffentliche Verwaltung". In einem der Module hatte die Dozentin den Prüfungskandidaten mitgeteilt, sie verzichte angesichts der Temperaturen auf einen "strengen formalen, geschäftlichen Dress-Code", die Studierenden sollten jedoch "dem Anlass entsprechend ansprechend und gepflegt" kommen.

Die Studentin in Jeans bekam die Note 1,7. Der Punktabzug in der Kategorie "Präsentationsweise" wurde mit ihrem Alltagsoutfit begründet. Zudem seien Jeans bei 35 Grad nach Meinung der Dozentin als luftiges Kleidungsstück ungeeignet gewesen. Sie schrieb der Studentin laut Gericht in einer SMS, diese hätte "auf eine weiße Leinenhose und Black Shirt mit Ethnokette oder einen lieblichen oder auch strengen Blouson zurückgreifen oder auch ein Top mit elegantem Kurzjackett" ausprobieren können.

Das Gericht verpflichtete die Hochschule, ein neues Abschlusszeugnis mit der Note 1,3 in dem Modul auszustellen. Eine Prüfung anhand der Kleidung zu bewerten, sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gelte aber nur für Fälle, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei wie etwa im Fach Modedesign. Die Beklagte habe nicht dargelegt, inwiefern die Kleidung der Klägerin als dem Charakter der Prüfung unangemessen einzuordnen wäre. Der Studentin hätten daher keine Punkte abgezogen werden dürfen. Die Hochschule kann die Zulassung der Berufung beantragen.

dpa/kas