Portraitfoto von Lahav Shapira im Gerichtssaal
picture alliance/dpa | Elisa Schu

Strafverfahren
Ordner muss gegen Verfahrenseinstellung Geldauflage zahlen

Bei propalästinensischen Besetzungen an der FU Berlin verwehrte ein Ordner einem jüdischen Studenten den Zugang. Nun muss er eine Geldauflage zahlen.

11.02.2026

Das Verfahren gegen einen Ordner, der 2023 während der propalästinensischen Besetzung an der Freien Universität Berlin einem jüdischen Studenten den Zugang zum Hörsaal verweigerte, wurde nach Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gegen eine Geldauflage eingestellt. Der 32-Jährige muss 450 Euro an eine medizinische Organisation zahlen, die Verletzte im Gaza-Streifen versorgt. Darauf einigten sich die Prozessbeteiligten, wie Richter Jörn Steitzer vom Landgericht Berlin mitteilte.

Damit kam es nicht mehr zur Berufungsverhandlung gegen den 32-Jährigen, der als Ordner bei der Besetzung im Dezember 2023 eingesetzt war und den jüdischen Studenten Lahav Shapira weggedrängt hatte.

Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, zeigte sich erleichtert: "Ich bin froh, dass es vorbei ist", sagte er. Er habe schon vor langer Zeit dieses Vorgehen vorgeschlagen. "Das hätte uns beiden viel Zeit und Kosten erspart." Der Beschuldigte, der eine Ausbildung zum Pfleger macht, bedankte sich bei Personen, die zum Prozess gekommen waren und bei einer Kundgebung vor dem Gebäude ihre Solidarität zeigten. 

Richter: beide Seiten aufeinander zugegangen

Zu der Einigung vor dem Landgericht gehört auch, dass der Angeklagte einen "symbolischen Betrag" von 200 Euro an Shapira für dessen Anwaltskosten zahlt, wie Richter Steitzer erläuterte. Er sprach von einem "sachgerechten Ausgleich". "Das Entscheidende ist, dass beide Seiten ein kleines Stück aufeinander zugegangen sind", betonte er und bedankte sich bei allen Beteiligten dafür. "Vielleicht ist das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung." Der Richter verwies auf den Nahost-Konflikt, durch den auf beiden Seiten viel Leid entstanden sei und der zu viel Verbitterung geführt habe.

Zunächst Verurteilung zu Geldstrafe

Ursprünglich hatte das Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung per Strafbefehl eine Strafe von 1.500 Euro in 50 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung erlassen. Da der 32-jährige Ordner Einspruch einlegte, kam es zur Hauptverhandlung, in der er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt wurde.

Dagegen wiederum gingen sowohl der 32-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Verteidigung forderte in der ersten Instanz einen Freispruch. Der Ordner habe nie aus antisemitischen Motiven heraus gehandelt, betonte sie. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung und Körperverletzung gefordert.

Klage gegen Hochschule nach Attacke

Shapira war darüber hinaus im Februar 2024 in Berlin-Mitte durch einen damaligen Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung attackiert und erheblich verletzt worden. Nach der massiven Attacke warf er der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Eine Klage des Studenten gegen die FU beschäftigt das Berliner Verwaltungsgericht. Am 26. Februar soll dazu weiter verhandelt werden. 

Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 kommt es in Berlin regelmäßig zu Demonstrationen im Kontext mit dem Nahost-Konflikt. Auch an den Universitäten gibt es zahlreiche Protestkundgebungen.

dpa/hae