Rechtsstreit zwischen Ulrike Guérot und der Universität Bonn: Unterstützer und Gegner der Politologin demonstrierten bei dem Gütetermin am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Bonn.
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Plagiatsvorwürfe
Politologin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht

Die Uni Bonn kündigte Politologin Ulrike Guérot wegen Plagiatsvorwürfen. Ihre Klage hat Guérot nun in zweiter Instanz verloren und kommentiert dies.

01.10.2025

Die Politologin Ulrike Guérot hat in ihrem Kündigungsstreit mit der Universität Bonn eine erneute Niederlage vor Gericht erlitten. Das Landesarbeitsgericht Köln wies ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurück. Revision wurde nicht zugelassen. Zur Begründung nannte der Vorsitzende Richter Lothar Staschik das nicht ordnungsgemäße Verhalten der Klägerin im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrens an der Universität. 

Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt. Dagegen klagte diese, doch das Arbeitsgericht Bonn wies ihre Klage ab. Ausschlaggebend für das Gericht war, dass sich Guérot um ihre Stelle als Hochschullehrerin mit einem Buch beworben hatte, in dem sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert habe, ohne dies richtig kenntlich zu machen. Das Landesarbeitsgericht kam nun in zweiter Instanz ebenfalls zu dem Urteil, dass die Kündigung wirksam sei. 

"Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens lassen die Vorlage eines mit Plagiaten behafteten Werkes nicht zu", sagte Staschik. Die 61-jährige Guérot, Autorin des Bestsellers "Wer schweigt, stimmt zu", hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik an den staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritische Stimmen werfen ihr vor, dabei Schuldumkehr zu betreiben. 

Guérot teilte der dpa mit, sie halte das Urteil "sowohl juristisch wie politisch für fragwürdig". Die Entscheidung betreffe nicht nur ihre Person, sondern stelle grundsätzliche Fragen zum Schutz von Wissenschaftsfreiheit und abweichenden Meinungen im akademischen Raum. "Meine Anwälte und ich werden die Begründung daraufhin prüfen, ob wir dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einlegen", kündigte sie an.

aktualisiert am 1. Oktober um 9:50 Uhr [Ergänzung Stellungnahme Guérot]; erstmals veröffentlicht am 30. September 2025

dpa/cva