Person füllt einen Evaluationsbogen mit Smileys aus
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Baden-Württemberg
Professor muss sich vorerst nicht evaluieren lassen

Ein Konstanzer Hochschullehrer wehrt sich gegen die Bewertung seiner Lehre durch Studierende. Mit seiner Klage hat er nun einen Teilerfolg erzielt.

31.01.2020

Ein Jura-Professor der Hochschule Konstanz, der sich wegen der Bewertung seiner Lehrleistung unter Druck gesetzt fühlt, hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg sind Evaluationen zwar grundsätzlich rechtmäßig. Die Evaluationssatzung der Hochschule Konstanz sei jedoch unwirksam, weil Dozenten nicht ausreichend Einfluss auf die Kriterien bei der Lehrevaluation haben. Welche hochschulinternen Gremien die Evaluationskriterien festlegen dürfen, sei nicht klar geregelt. Dies teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit.

Bis zum Erlass einer gültigen Satzung muss sich der Professor vorerst nicht von Studierenden bewerten oder von übergeordneten Stellen kritisieren lassen. Eine Revision ließ der VGH nicht zu, gegen das Urteil kann jedoch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Darüber hinaus legte das Gericht der Hochschule nahe, unscharfe Formulierungen zu Zuständigkeiten in ihrer Satzung auszubügeln.

Mit seiner Klage wollte der Hochschullehrer erreichen, dass die Evaluationsergebnisse nur der betroffene Dozent erhält. An übergeordnete Gremien sollen die Evaluationen seiner Ansicht nach nicht weitergegen werden dürfen. Bislang ist das erlaubt. Bei Weitergabe an Fakultätsrat und Studiendekan sieht der Professor nach eigenen Worten seine Lehrfreiheit massiv beeinträchtigt und Datenschutzrechte verletzt. Vor Gericht berichtete er von unangenehmen Gesprächen mit dem Studiendekan und davon, dass ihm ein "Fach weggenommen" worden sei. Die Hochschule hält den Eingriff in die Lehrfreiheit durch Evaluation dagegen für "nicht besonders intensiv".

Aus Sicht der Studierenden ist die Evaluation ein wichtiges Mittel zur Verbesserung der Lehre, doch an der Umsetzung der daraus resultierenden Erkenntnisse hapere es. Die Bewertung habe "Mängel wie Frontalunterricht, langweilige Tafelaufschriebe und wenig Interesse an digitalen Angeboten" nicht abgestellt, sagte der Sprecher der Landesstudierendenvertretung, Andreas Bauer. Er will die verpflichtende Befragung beibehalten, aber grundsätzlich reformieren. Derzeit gestalteten die Dozierenden die Fragebögen selbst, teilweise mit Suggestiv-Fragen und ohne Freifelder für Kritik. Die Antworten würden dann vom Dozierenden selbst ausgewertet. Was dann beim Dekanat ankomme, stamme nicht mehr aus einer unabhängigen Quelle. Bauers Ansicht nach sollten das Dekanat, die Leitung einer Fakultät oder die Studierendenvertreter die Evaluation konzipieren.

dpa/ckr