Auktionshammer Gerichtsurteil
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Landgericht Kassel
Professor nach Äußerungen über Homosexuelle freigesprochen

Ein Hochschullehrer aus Kassel stand wegen homophober Äußerungen vor Gericht. Das entschied: Seine Aussagen fallen unter die Meinungsfreiheit.

03.03.2021

In einem Berufungsprozess um Aussagen über Homosexuelle ist der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera freigesprochen worden. Das Landgericht Kassel habe keinen Straftatbestand als erfüllt angesehen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Nach Auffassung der Richter seien die Äußerungen des Professors von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Medienberichten eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe von 9.000 Euro gefordert.

Kutschera hatte 2017 im Gespräch mit dem Internetportal kath.net zum Thema "Ehe für alle" abschätzig über homosexuelle Beziehungen gesprochen und diese mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang gebracht. Daraufhin hatten mehrere Personen – darunter Homosexuelle – den Professor der Uni Kassel angezeigt.

Kutschera war laut dem Kasseler Gerichtssprecher nach seiner Verurteilung in Berufung gegangen. Auch die Staatsanwaltschaft rief die zweite Instanz an. Damit habe erreicht werden sollen, dass der Professor auch wegen Volksverhetzung verurteilt wird, erläuterte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde. Die Richter verwarfen aber die Berufung der Anklage.

In erster Instanz war Kutschera im vergangenen August vom Amtsgericht Kassel wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Das erstinstanzliche Urteil ist laut Medienberichten mit der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.

dpa