Fassade des Oberlandesgerichts München mit dieser Aufschrift.
picture alliance/dpa | Matthias Balk

Bayern
Russischer Wissenschaftler wegen Spionage verurteilt

Ein Doktorand der Uni Augsburg erhält eine Bewährungsstrafe. Er hat Informationen an den russischen Geheimdienst weitergegeben.

13.04.2022

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat einen Wissenschaftler der Universität Augsburg wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der heute 30-Jährige habe sich "damit abgefunden, dass er für einen russischen Geheimdienst recherchiert" habe, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten, der als mutmaßlicher Spion bereits zehn Monate in Untersuchungshaft saß, wurde aufgehoben. Das Gericht blieb mit seinem Urteil ein halbes Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft; die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Der russische Doktorand hatte im Prozess jede Absicht bestritten und betont: "Ich bin kein Agent." Er habe zwar öffentlich zugängliche Informationen recherchiert und an einen Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München weitergegeben, der inzwischen als Mitarbeiter des Geheimdienstes SWR enttarnt wurde, der aus der Auslandsabteilung des KGB hervorgegangen war. Der Angeklagte gab aber an, nichts von der Tätigkeit des Mannes gewusst zu haben. Er habe sich nicht vorstellen können, dass der russische Geheimdienst Interesse an Informationen hat, die ohnehin öffentlich zugänglich sind, hatte der Angeklagte gesagt.

Erst bei einem späten Treffen soll er aus Sicht des Gerichts Verdacht geschöpft haben ­– und sich dennoch weiter mit dem Mann getroffen haben. Er habe "bewusst Informationen an einen Geheimdienst weitergegeben", so die Richter. Der 30-Jährige wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt.

Der Materialwissenschaftler, der an Treibstofftanks für die Ariane-Rakete forschte, habe bei zahlreichen Treffen nicht-geheime Informationen zu Forschungsprojekten zu Luft- und Raumfahrttechnologie weitergegeben, insbesondere zu den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane. Im Gegenzug habe er Bargeld in Höhe von insgesamt 2.500 Euro erhalten. Es spiele dabei keine Rolle, wie wichtig, brisant oder schwer zu beschaffen diese Informationen seien, betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Richter berücksichtigten aber seine Hilfe bei der Aufklärung des Falls und seine beschädigte wissenschaftliche Karriere.

aktualisiert am 13.04.2022 um 15:51 Uhr, zuerst veröffentlicht um 12:18 Uhr

dpa/ckr