Antisemitismus an Hochschulen
Shapira erreicht Teilerfolg
Am ersten Verhandlungstag am 15. Juli konnte der Student Lahav Shapira hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Teilerfolg gegen die Freie Universität (FU) Berlin erreichen. Das berichten verschiedene Medien. Laut der Zeitung Der Tagesspiegel wurde die Verhandlung am Dienstag unterbrochen, um weitere Beteiligte sowie Zeuginnen und Zeugen anzuhören. So soll festgestellt werden, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studierender vor Antisemitismus ergriffen habe. Die Verhandlung soll im Oktober fortgesetzt werden.
Shapira wirft der Universität laut Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, gegen das Berliner Hochschulgesetz zu verstoßen. Dieses verpflichte die Berliner Hochschulen dazu, Diskriminierungen zu verhindern. Er sei im Kontext von propalästinensischen Protesten von Seminarräumen abgehalten worden, in die Mensa gehe er nur mit anderen jüdischen Studierenden zusammen. "Vonseiten der Uni gab es keine Hilfsangebote" kritisiert er die Hochschule auch gegenüber dem Tagesspiegel.
Shapira sei in seiner Hochschule laut der Zeitung bekannt für sein Engagement gegen Antisemitismus. Im Februar 2024 wurde er nach einer zufälligen Begegnung in Berlin Mitte von einem Kommilitonen angegriffen. Dieser schlug und trat ihn vor einer Bar, so dass Shapira ein Schädel-Hirn-Trauma sowie minimale Hirnblutungen und weitere Verletzungen davontrug. Seitdem betrete er den Hochschulcampus nur noch in Begleitung eines Sicherheitsdiensts, berichtet der Tagesspiegel. Sein Angreifer wurde im April dieses Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Position der FU Berlin zu Vorwürfen
Die Hochschule beantragte vor Gericht laut Bericht des Tagesspiegels die Klage abzuweisen, da sie zu unkonkret sei. Zudem argumentierte die Hochschule, so die dpa, dass sie die rechtlichen Anforderungen bereits erfülle: Es gebe ein Antidiskriminierungskonzept, eine Stabstelle für Antidiskriminierung und eine Antidiskriminierungssatzung. Laut Recherchen des RBB nenne die Website der Universität zudem drei Ansprechpersonen für von Antisemitismus betroffene Personen. Diese stünden für individuelle Gespräche zur Verfügung und berieten auch das Präsidium zum Thema.
Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf berichtet dpa – insbesondere nachdem Kläger Shapira klargemacht hatte, wie er sich im Studium durch die Stimmung an der Uni beeinträchtigt fühle, die seit den Angriffen der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 herrsche. Damit habe er deutlich gemacht, dass er sich auch in seinen Grundrechten verletzt sehe, erklärte Richter Fischer demnach.
Reaktionen auf Unterbrechung der Verhandlung
Laut Bericht der Onlineplattform Legal Tribune Online (LTO) habe es im Rahmen der Verhandlungen Einwände gegen die Zulässigkeit der Feststellungsklage und der Klagebefugnis Shapiras gegeben. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass sich die Uni erklären muss", sagt Shapiras Anwältin Kristin Pietrzyk laut dpa im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts, die Verhandlung zu unterbrechen. Sie wertete die Unterbrechung als "großen Erfolg". Auch Shapira selbst reagierte demnach erfreut: "Ich bin froh, dass endlich etwas passiert", sagte er. Es sei ein Erfolg, dass die Uni sich erklären müsse. Nach Angaben der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) wurden seit dem Terrorangriff deutlich mehr antisemitische Vorfälle an Berliner Hochschulen registriert. Im Jahr 2024 seien 51 Vorfälle dokumentiert worden, berichtet die dpa.
Geldstrafe wegen Nötigung
Neben der unterbrochenen Feststellungsklage wurde am 17. Juli in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden, an dem Shapira beteiligt ist. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen Studierenden zu einer Geldstrafe von 450 Euro, der Shapira im Dezember 2023 den Zugang zu einem FU-Hörsaal unter Körpereinsatz verwehrte. Das berichtet die dpa. Der Hörsaal wurde zu diesem Zeitpunkt von propalästinensischen Aktivistinnen und Aktivisten besetzt. "Als Student der Universität war ihm der Zugang zu gewähren", zitiert die dpa die Vorsitzende Richterin Leonie Richter. Der Verdacht auf Körperverletzung habe sich im Prozess nicht bestätigt, das Gericht blieb mit der verhängten Strafe hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte habe angegeben, sich lediglich als Ordner in den Weg gestellt zu haben, um die Veranstaltung zu schützen. Antisemitische Motive habe er abgestritten. Laut dpa betrachte Shapira den Vorfall an der FU hingegen als Ausgangspunkt für eine "Hetzjagd", die im tätlichen Angriff auf ihn endete.
aktualisiert am 18.07.2025 um 9:50 Uhr [Geldstrafe wegen Nötigung], zuerst veröffentlicht am 16.07.2025
cpy/hes