Portraitfoto von NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes
picture alliance / Rene Traut Fotografie | Rene Traut

Hochschulbau NRW
Staatliche Hochschulen erhalten mehr Autonomie beim Bauen

Nordrhein-Westfalen gibt Hochschulen mehr Verantwortung bei eigenen Bauprojekten. Übertragen werden allerdings auch Haftung und Folgekosten.

16.09.2026

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen Rechtsrahmen geschaffen, mit dem staatliche Hochschulen eigenständig Bauvorhaben auf Liegenschaften des Landes umsetzen können. Die Hochschuleigenbau-Verordnung (HEBVO) ist seit dem 8. September in Kraft, die zugehörige Verwaltungsvorschrift seit dem 9. September. Ziel ist es, den Hochschulen des Bundeslands mehr Autonomie zu geben, wie das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. September mitgeteilt hat.

Mehr Freiheiten und mehr Pflichten

Die Hochschulen können demnach nun entscheiden, ob sie Bauvorhaben allein, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) oder einem externen Partner umsetzen wollen. Dabei sei die Entscheidung je nach Vorhaben flexibel möglich. "Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Hochschulbau brauchen wir diese zusätzlichen Möglichkeiten und geben den Hochschulen mehr Freiheit und Verantwortung für ihre Entwicklung", sagt NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes laut Mitteilung.

Die Hochschulen können nun beantragen, für Teile oder die Gesamtheit der Liegenschaften selbst die Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung zu übernehmen. Die Bauherreneigenschaft umfasst laut Verordnung die Verantwortung für die Initiierung und Organisation von Baumaßnahmen, die Beauftragung und Finanzierung von Planung und Durchführung sowie die zugehörigen Entscheidungen für die Nutzungsphase. Eigentümerverantwortung meint demnach die Pflicht des Eigentümers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um von seinem Eigentum ausgehende Gefahren für Leib und Leben, Umwelt, Eigentum und Rechte Dritter abzuwenden. Die Hochschulen bekommen daher nicht nur mehr Autonomie, sondern auch neue Pflichten, etwa die Haftung und die Verantwortung für Folgekosten.

Bei der Beantragung müssen die Hochschulen daher auch das Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorweisen und einen Umsetzungszeitplan einreichen. Auch die Finanzierung der Kosten und Folgekosten müssen sie hinreichend absichern.

Beschleunigung von Baumaßnahmen

Der neue Rechtsrahmen soll Hochschulen laut Mitteilung des Wissenschaftsministeriums erlauben, ihre Infrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und Bauvorhaben zu beschleunigen. "Hochschulbau dauert in Nordrhein-Westfalen nach dem herkömmlichen Verfahren oft sehr lange. Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung brauchten viele Projekte 12 bis 15 Jahre", so Ministerin Brandes. Das solle nun schneller gehen.

Parallel hat das Land begonnen, die "Neue Masterplanung im Hochschulbau" einzuführen. Dabei handelt es sich um ein neues Planungsverfahren, das Bauprozesse verschlanken und beschleunigen soll. Laut Mitteilung fokussiere es die Planung auf jene Maßnahmen, die dringend umgesetzt werden müssen und können. Es lasse die Hochschulen frei entscheiden, ob sie selbst, mit einem Dritten oder dem BLB NRW planen und bauen wollen. Das neue Planungsverfahren beruhe auf einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Wissenschaftsministerium, dem Ministerium der Finanzen, dem BLB NRW und der jeweiligen Hochschule. Aktuell nutzen es bereits sieben Hochschulen im Bundesland: die Universitäten Paderborn, Duisburg-Essen, Bonn und Wuppertal, die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, die Hochschule Bielefeld und die Fachhochschule Dortmund.

cpy