Anfangsverdacht
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Norbert Bolz ein
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen den emeritierten Professor Norbert Bolz am 19. Dezember eingestellt, nachdem dieser sich zur Zahlung einer Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich an eine gemeinnützige Organisation bereit erklärt hatte. Dies geht aus verschiedenen Medienberichten hervor – zunächst informierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Der Beschuldigte sei damit nicht verurteilt und es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung bezüglich der Verwendung verfassungswidriger Begrifflichkeiten gemäß § 86a Strafgesetzbuch.
Wegen eines Beitrags in den sozialen Medien im Jahr 2024 hatte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Autor und Medienwissenschaftler Bolz ermittelt. In dem Zusammenhang gab es am 23. Oktober 2025 in Berlin eine Durchsuchung bei dem 72-Jährigen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Ende Oktober dazu mitteilte. Der Hinweis auf die mutmaßliche Verwendung verfassungswidriger Begrifflichkeiten war über die staatliche Meldestelle "Hessen gegen Hetze" eingegangen.
Landesregierung stellt Neuausrichtung der Meldestelle vor
Fast zeitgleich hat die Landesregierung Hessens am 18. Dezember per Pressemitteilung die Neukonzeption der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" angekündigt. Seit Gründung im Jahr 2020 anlässlich der Hetze nach dem Mord an Dr. Walter Lübcke ist demzufolge die Zahl der Hinweise an die Meldestelle kontinuierlich gestiegen: von 2.000 anfangs auf 37.000 (2025) pro Jahr.
"Ich hätte mir in dem Fall Bolz vor allem ein anderes Handeln der Berliner Justiz gewünscht."
Roman Poseck, Innenminister Hessens
Die Neukonzeption stellte Innenminister Roman Poseck vor und führte aus: "Die Kritik, die an der Meldestelle insbesondere im Fall Bolz geäußert wurde, habe ich von Anfang sehr ernst genommen. Auch wenn der Kampf gegen Hass und Hetze wichtig ist, dürfen wir auch nicht über das Ziel hinausschießen." Auch die Meinungsfreiheit gelte es zu schützen und ein Klima des Anschwärzens zu verhindern. "Ich hätte mir in dem Fall Bolz vor allem ein anderes Handeln der Berliner Justiz gewünscht", fügte Poseck hinzu.
Dieser Fall weise wie mehr als 90 Prozent der eingehenden Meldungen keinen Bezug zu Hessen auf, erklärte Poseck weiter. Keine beteiligte Person wohne in Hessen. "Es kann nicht richtig sein, dass wir Serviceleistungen für ganz Deutschland erbringen und dann auch noch am Pranger stehen", so der Innenminister.
Zu den konkreten Änderungen gehören demnach die Umbenennung in "Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz" sowie die Notwendigkeit einer klaren Verbindung zu Hessen in Bezug auf betroffene oder tatausführende Personen oder den Sachverhalt selbst. Außerdem sei es explizit keine Anlaufstelle für Strafanzeigen, was bisher bei circa elf Prozent der Hinweise der Grund für die Meldung gewesen sei. Anonyme Hinweisgebende würden zukünftig zudem keine Rückmeldung zum Prüfungsergebnis mehr erhalten. Der neue Fokus liegt demzufolge auf Beratung, Aufklärung und Information. Gleichzeitig werde die Anlaufstelle künftig noch stärker durch Aufklärung und Information, zum Beispiel über Vortragsveranstaltungen, gegen Hass und Hetze aktiv.
cva