TU-Präsidentin Professorin Geraldine Rauch an einem Mikrophon.
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Haushalts-Einsparungen
TU Berlin ebnet Weg für Klage

Der Senat der TU Berlin hat abgestimmt: Wenn das Land zu den Sparplänen für die Hochschulverträge keine besseren Vorschläge macht, folgt die Klage.

25.02.2025

Bis zum 10. März muss die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege der Technischen Universität (TU) Berlin mit "substantiellen" Verhandlungsvorschlägen begegnen. Sonst klagt die Hochschule auf der Grundlage der Rechtsberatung auf Leistungserfüllung der Hochschulverträge. Das hat der Akademische Senat der Hochschule am 19. Februar einstimmig entschieden, wie die TU Berlin im Anschluss mitteilte. Demnach hatten zuvor das Präsidium und das Kuratorium der Hochschule diesen Weg empfohlen.

Erst im Februar vergangenen Jahres hatte die TU Berlin mit der Senatsverwaltung einen Hochschulvertrag für den Zeitraum bis 2028 geschlossen. In diesem heißt es, dass das Land Berlin für die Dauer des Vertrags "keine pauschalen Minderausgaben" oder vergleichbare Maßnahmen zum Zwecke der Einsparungen verfügen dürfe, sofern die Hochschule ihre Seite der Verpflichtungen erfülle.

Verlässliche Rahmenbedingungen erwünscht

TU-Präsidentin Professorin Geraldine Rauch sagte zu der Entscheidung des Akademischen Senats laut Mitteilung, dass ihre Hochschule es sich "anders gewünscht" hätte, aber es seien zu viele Versprechen gebrochen worden und Bemühungszusagen ergebnislos verlaufen. "Spitzenforschung auf Weltniveau ist aber nur möglich, wenn es verlässliche Rahmenbedingungen gibt", so Rauch. Auch aus Verantwortung für die Beschäftigten der Hochschule müsse "entschieden" dagegen vorgegangen werden, wenn die "Aufhebung der Tarifbindung" im Gespräch sei. Die Hochschule bleibe weiter gesprächsbereit und hoffe auf ein Umdenken der Landesregierung bezüglich der Sparpläne.

"Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der TU Berlin, auch baulich, ihrer exzellenten Naturwissenschaften und die Ausbildung von Fachkräften für das Land Berlin sind von immenser Bedeutung," sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung gegenüber der "Deutschen Presseagentur" (dpa). Die Verwaltung wolle demnach zeitnah und vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzverwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Weitere Milliarden-Einsparungen in 2026 und 2027

Bereits Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass der Berliner Senat im aktuellen Jahr sowie in 2026 und 2027 Einsparungen vornehmen muss. Allein 2025 erhalten die Berliner Hochschulen 100 Millionen Euro weniger. Als mögliche Reaktion auf die Kürzungen hatte die Landeskonferenz der Rektorinnen und Rektoren und der Präsidentinnen und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) die Prüfung eines juristischen Vorgehens in Aussicht gestellt. So kündigt die TU Berlin auch an, nur in Abstimmung mit der Landeskonferenz zu klagen.

Es ist weiterhin unklar, welche Einsparungen die einzelnen Hochschulen in diesem Jahr erbringen müssen. Aktuell sind acht Prozent  der Zuwendungen für Personal, Miete oder Strom gesperrt, wie die "dpa" vor zwei Wochen berichtet hat. Die Verteilung der Sparlasten solle bis Ende März entschieden sein, berichtet der "Tagesspiegel" am vergangenen Donnerstag. Am Tag vor der Abstimmung an der TU hatte der Berliner Senat einen Sparplan für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen, so heißt es im "Tagesspiegel". Der Plan konkretisiere, wie viel Geld die einzelnen Verwaltungen zur Verfügung hätten. Etwa 1,5 Milliarden Euro müssen demnach insgesamt eingespart werden.

Die LKRP reagierte kritisch auf diese weiteren Einschnitte im Wissenschaftsbudget: Der Senat ginge nicht auf die Zukunftssorgen der Hochschulen ein und "Kommunikationsbemühungen" verliefen sich "im Sand", zitiert der "Tagesspiegel" am 20. Februar. Die Vorgabe des Senats, dass das Hochschulsystem kleiner werden solle und wie dies umsetzbar wäre, sei den Hochschulleitungen unklar, sagte Julia von Blumenthal, Vorsitzende der LKRP und Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, gegenüber der Zeitung. "Wir brauchen einen geordneten Kürzungs-Prozess mit objektivierten, begründeten Kriterien".

Laut "Wiarda-Blog" sei ebenfalls in dieser Woche bekanntgeworden, dass der Berliner Finanzsenator Stefan Evers die Finanzierung des Neubaus eines Physik-Gebäudes über Rücklagen der Hochschule nicht erlauben werde.  

Drei Forderungen an den Senat

Sechs Tage nach der Abstimmung an der TU Berlin hat von Blumenthal am Montag im Wissenschaftsausschuss konkrete Forderungen der Berliner Hochschulen vor den Senat gebracht. Laut Bericht des "Tagesspiegels" möchten die Hochschulen vor allem mehr Spielraum in ihrem Handeln und mehr Zeit für die Umsetzung der Sparvorgaben. Die erste Forderung ist demnach mehr Agilität, etwa durch weniger Berichtspflichten bei Landesförderungen. Zweitens wünschten sich die Hochschulen ein Verhältnis, das auf "Verlässlichkeit und Vertrauen" aufgebaut sei. Unlängst hätte die Kommunikation seitens des Senats daran zweifeln lassen auch hinsichtlich des vermutlich ausbleibenden Neubaus eines Physik-Gebäudes an der TU. Drittens forderten die Hochschulen mehr Zeit, um über Studienplatzstreichungen zu entscheiden. Aktuell würden sie unter Druck gesetzt, wenn ohne Budget für 2026 entschieden werden müsse, wie viele Plätze es im akademischen Jahr 2025/2026 geben solle. Studienplätze könnten vorschnell gestrichen werden und dies könne Schäden verursachen. Derweil wollte sich Ina Czyborra laut Bericht nicht auf den genauen Umfang der Kürzungen in den beiden kommenden Jahren festlegen.

Vor dem Senat verwies von Blumenthal laut "Tagesspiegel" auf ein Rechtsgutachten, das den Hochschulen im Fall einer Klage auf die Leistungserfüllung der Hochschulverträge sehr gute Chancen einräume. Im März solle ein Gespräch mit Berlins regierendem Bürgermeister Kai Wegner folgen.

zuletzt aktualisiert am 25.02.2025 [Ergänzung der Absätze nach "Drei Forderungen an den Senat", am 21.02.2025 wurden die Reaktionen der Senatsverwaltung und der LKRP zu weiteren Einschnitten ergänzt], zuerst veröffentlicht am 20.02.2025

cpy