Ältere Karrierefrau steht mit verschränkten Armen am oberen Ende einer Treppe
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Frauenquote
TU Eindhoven verstößt gegen Gleichbehandlung

Die TU Eindhoven stellt zeitweise nur Frauen ein, um das Geschlechterverhältnis zu verbessern. Das geht laut einem Menschenrechtsinstitut zu weit.

03.07.2020

Die TU Eindhoven hat vergangenes Jahr ein Programm ins Leben gerufen, über das alle offenen Stellen in den kommenden Jahren vorrübergehend nur durch Frauen besetzt werden können. Diese Art der bevorzugten Politik geht dem niederländischen Institut für Menschenrechte zu weit. Das Programm verstoße gegen die Gleichbehandlungsgesetzgebung der Niederlande, urteilte das Institut am Freitag.

Gegen das Irène-Curie-Stipendienprogramm, mit dem die Universität das Geschlechterverhältnis unter seinen Mitarbeitern verbessern will, lagen demnach mehr als 50 Beschwerden vor. Der Entscheid des von der Regierung finanzierten Instituts ist nicht juristisch bindend.

"Um den strukturellen und anhaltenden Rückstand von Wissenschaftlerinnen an Universitäten zu verringern", können Hochschulen dem Menschenrechtsrat zufolge in Ausnahmefällen durchaus eine Vorzugspolitik verfolgen. Bei der Auslegung der niederländischen Gesetze müsse jedoch auch das EU-Recht berücksichtigt werden. Dieses verlange, dass die Vorzugspolitik nicht zu einer absoluten Priorität für Frauen führen darf. Außerdem dürfe sie nur eingesetzt werden, wenn das beabsichtigte Ziel nicht mit anderen Mitteln erreicht werden könne.

Die TU Eindhoven hatte das auf fünf Jahre ausgelegte Programm nach eigenen Angaben eingeführt, nachdem mehrere vorherige Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatten. Seither sind neue wissenschaftliche Stellen an der Universität nur für Männer geöffnet, wenn nach sechs Monaten kein Vorstellungsgespräch mit einer Frau zustande gekommen sei. Das gilt zunächst für alle offenen Stellen, nach anderthalb Jahren will die Hochschule den Prozentsatz der Stellen für Frauen jährlich überprüfen und anpassen.

Rat verweist auf alternative Fördermöglichkeiten

Die Universität räumt den Kandidatinnen laut Institut über alle Fakultäten und Stellen hinweg fast absoluten Vorrang ein, der nicht überall gerechtfertigt sei, urteilte das Institut. Zudem kritisierte der Rat, dass frühere Maßnahmen zur gezielten Frauenförderung nicht weit genug gingen und es etwa keine finanziellen Konsequenzen bei Misserfolg gegeben habe. Der Sprung zum drastischen Ausschluss männlicher Bewerber sei daher nicht zulässig. Zulässig sei nur eine weniger umfassende Vorzugspolitik, wie sie der Rat etwa der TU Delft für einzelne Stellen 2012 zugesprochen habe.

Der Menschenrechtsrat bestätigt in seinem Urteil, dass die TU Eindhoven einen gravierend niedrigen Frauenanteil habe: Mit 14 Prozent der Professuren, 13 Prozent der außerordentlichen Professuren und 24 Prozent der Dozierenden habe die Universität europaweit den geringsten Anteil an Wissenschaftlerinnen.

Für alle Universitäten empfahl der Rat eine Reihe von Maßnahmen, um Gleichstellung zu fördern. Dazu zählen Schulungen für Auswahlkomitees gegen unbewusste Vorurteile, Stellenausschreibungen mit geschlechterneutralen Arbeitsanforderungen und Coaching-Programme für Frauen. Statt auf der Ebene der Einstellung zu agieren, sollten Hochschulen zudem stärker Arbeitsbedingungen schaffen, die für Frauen attraktiv sind. "Denken Sie darüber nach, Ausbildungs- und Forschungsgelder für Wissenschaftlerinnen zu reservieren", heißt es in dem Schreiben. Frauenquoten seien in geringerem Umfang ebenfalls zulässig.

ckr