
Bundesverwaltungsgericht Kein Anspruch auf ungekürzte Leistungsbezüge
Die Anrechnung von Grundgehaltserhöhungen auf Leistungsbezüge in NRW und Bayern ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags zur Zulagenaffäre an der Beamtenhochschule Ludwigsburg hat seine Arbeit abgeschlossen. Am Montag präsentierte er seinen Abschlussbericht. Die baden-württembergische Opposition hält an ihrer Kritik an Wissenschaftsministerin Theresia Bauer fest.
"Es mangelte an Aufklärungswillen, Fürsorgepflicht und notwendiger Neutralität", sagte die am Bericht beteiligte SPD-Politikerin Gabi Rolland in Stuttgart. FDP-Politiker und einer der Berichterstatter für den Bericht, Nico Weinmann, erklärte, die Führungs- und Vertrauenskrise an der Hochschule wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium und die Ministerin ihre Aufgaben umfassend wahrgenommen hätten. Stattdessen hätten sie die Hochschule mit der Aufarbeitung der Affäre lange alleine gelassen. Ministerin Bauer habe sich hinter der Hochschulautonomie versteckt und den Ernst der Lage lange nicht erkannt.
Zugute hielt die Opposition der Ministerin, dass sie aus den Vorgängen in Ludwigsburg zumindest verzögert Konsequenzen gezogen habe: Das Ministerium überprüft die Zulagenpraxis an den Hochschulen, es wurden Handreichungen und Checklisten für die Hochschulen erarbeitet, die sich bei Fragen heute an ein Referat im Ministerium wenden können.
Die Vertreter aller Fraktionen waren sich einig, dass die Zulagen rechtswidrig gezahlt wurden. Von diesem Dienstag an müssen sich der Ex-Rektor und der Ex-Kanzler vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlich begangene Untreue vor. Die Verfahren gegen die 13 Professoren, die die Zulagen erhalten haben, werden getrennt behandelt.
Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses soll Mitte Oktober in den Landtag eingebracht und dort diskutiert werden. Zweieinhalb Jahre und in 20 Sitzungen hatte sich das Gremium mit den Zahlungen beschäftigt. Die vorläufige Version des Abschlussberichts umfasst mehr als 1.200 Seiten.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg bildet die Nachwuchsbeamten für das Land Baden-Württemberg aus. Sie war wegen umstrittener Professoren-Zulagen in die Schlagzeilen geraten. Hintergrund war der Wechsel der Akademiker in eine Besoldung mit einem geringeren Grundgehalt aber einer höheren Zulage.
dpa/kas
Die Anrechnung von Grundgehaltserhöhungen auf Leistungsbezüge in NRW und Bayern ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.