Europäischer Gerichtshof
pixabay

Europäischer Gerichtshof
Unis im EU-Ausland müssen Lehrerfahrung voll anrechnen

Europäische Hochschulen müssen die Berufserfahrung von Dozenten aus einem EU-Land vollständig anrechnen. Das entschied der EuGH.

10.10.2019

Berufserfahrung als Hochschuldozentin oder Hochschuldozent muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei einem Wechsel ins EU-Ausland vollständig angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die neue Position mit der vorherigen gleichwertig oder identisch ist, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag entschieden.

Geklagt hatte eine deutsche Wissenschaftlerin, die nach fünfjähriger Lehrtätigkeit an einer Münchner Universität an die Uni Wien wechselte. Dort werden bei der Festlegung des Gehalts nur maximal vier Jahre Berufserfahrung angerechnet, wenn Dozierende und Postdoktoranden von einer anderen Hochschule kommen.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass Berufserfahrung in derlei Fällen vollständig angerechnet werden muss. Andernfalls sei die Freizügigkeit europäischer Arbeitnehmer gefährdet. Denn in jedem EU-Staat müssen Menschen die gleichen Möglichkeiten haben, eine Beschäftigung auszuüben, wie die Staatsbürger des jeweiligen Landes.

Der EuGH schränkte sein Urteil jedoch ein: Dies treffe nicht zu, wenn die frühere Tätigkeit für die neue Anstellung "schlicht nützlich" sei. Das Oberlandesgericht Wien muss nun prüfen, ob dies auf die Tätigkeit der deutschen Historikerin in München zutreffe.

dpa/ckr