Das Foto zeigt einen Wegweiser mit dem Text "Universität Hohenheim"
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Baden-Württemberg
Universität "assoziiert" erste FH-Professorin

Eine Professorin der FH-Reutlingen ist Vorreiterin in einer neuen Kooperation mit Universitäten. Davon sollen beide Institutionen profitieren.

11.03.2019

Als erste Universität in Baden-Württemberg hat die Universität Hohenheim eine Professorin einer Hochschule für angewandte Wissenschaften assoziiert.  Die Assoziierung erleichtert es der Universität die Professorin in die Betreuung von Doktoranden einzubinden. Eine solche Möglichkeit sieht das Landeshochschulgesetz vor. Aufgrund dieses Modells kann Petra Kluger, Professorin für technische Biologie, laut Mitteilung der Universität künftig auch Forschungsgelder einwerben. Weitere Assoziierungen sollen folgen.

Als neue Form der Kooperation ist die Assoziierung einer Mitteilung der Universität zufolge als dauerhafte Zusammenarbeit von mindestens zehn Jahren angelegt. Die assoziierten Professuren würden formal in die Doktorandenbetreuung der Universität eingegliedert. Von Rechten und Pflichten wie der Gremienarbeit oder anderen Formen der akademischen Selbstverwaltung seien die assoziierten Kolleginnen und Kollegen entbunden.

An der Universität Hohenheim soll die Professorin der Hochschule Reutlingen künftig vor allem mit dem Fachgebiet Ernährungswissenschaft kooperieren.

"Assoziierung" ist mehr als "Kooptation"

Auch in der Vergangenheit habe die Universität Hohenheim bereits die verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um die Türen der Universität für Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Forschung zu öffnen. Bislang sei dies jedoch mit einigen Nachteilen verbunden gewesen: So hätten Universitäts- und Fachhochschul-Professoren in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit zur sogenannten "Kooptation" gehabt, um Doktoranden gemeinsam auszubilden. Für die Professoren der Fachhochschulen hätten dann aber auch alle bürokratischen Rechten und Pflichten der jeweiligen Fakultät gegolten.

Speziell in Hohenheim habe es deshalb die sogenannte Tandem-Betreuung gegeben. Dabei übernahmen "forschungsstarke" Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Zweitbetreuung von Doktoranden. Eine "Zusammenarbeit auf Augenhöhe" sei dabei laut Universität nicht möglich gewesen. Das sei vor allem dann der Fall gewesen, wenn es darum gegangen sei, Forschungsgelder zu beantragen.

Derzeit führten alle drei Fakultäten der Universität Hohenheim Gespräche zur Assoziierung weiterer Professoren von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Das Modell der Assoziierung fußt auf Paragraf 38 Abs. 6a S.4 des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes. Demnach können Hochschulen mit Promotionsrecht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, mit denen sie in Promotionsverfahren zusammenarbeiten, befristet assoziieren. Die Assoziierung setze einen Antrag der jeweiligen Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer voraus. Mitwirkungsrechte an der akademischen Selbstverwaltung seien mit der Assoziierung nicht verbunden.

gri