Amtsgericht Tübingen
dpa

Amtsgericht Tübingen
Verfahren gegen Tierforscher vorerst eingestellt

Drei Max-Planck-Forscher sind gegen Strafzahlungen vorläufig freigesprochen. Ihnen wurde der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.

19.12.2018

Das Amtsgericht Tübingen hat ein Verfahren gegen drei Forscher des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik Tübingen wegen Tiermisshandlung vorerst eingestellt. Der Termin für das Hauptverfahren im Januar 2019 wurde laut einer Mitteilung aufgehoben. Die Angeklagten müssen Geldauflagen zahlen. Kommen die Angeklagten dem bis Mitte Januar 2019 nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts gegenüber Forschung & Lehre.

Den Wissenschaftlern um Hirnforscher Nikos Logothetis wurde vorgeworfen, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Alle drei hatten gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tübingen Einspruch erhoben und die damit verbundene Auflage von Geldzahlungen laut Berichten vorerst abgelehnt.

Ein weiteres Gutachten habe den zuständigen Richter nun dazu veranlasst, eine Einstellung des Verfahrens prüfen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft sei dem laut Sprecher des Amtsgerichts Tübingen nachgekommen. Das Gutachten deute darauf hin, dass die Strafbedürftigkeit der Forscher geringer sei als zunächst angenommen. Die Begründung der Wissenschaftler für die kritisierte Medikamentierung der Tiere sei nachvollziehbar.

Die Geldzahlung sei daher auch keine Strafe, betonte der Sprecher. Man komme damit lediglich dem öffentlichen Interesse nach.

kas