Ein Mann im Anzug spricht: Es ist Mario Voigt.
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Thüringen
Voigt scheitert mit Widerspruch gegen aberkannten Doktortitel

Die TU Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsidenten wegen Fehlern in der Dissertation den Doktortitel entzogen. Seinen Widerspruch weist sie zurück.

11.08.2026

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) ist mit einem Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels gescheitert. Das zuständige Gremium an der Technischen Universität (TU) Chemnitz wies den Widerspruch des CDU-Politikers zurück, teilte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 11. August mit. Damit bleibt die TU Chemnitz bei ihrer Entscheidung vom Januar, Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Zuvor hatte das Wochenmagazin "Stern" berichtet. 

Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei und man nach rechtlicher Prüfung Klage erheben werde. "Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit", so der Anwalt von Voigt. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein "externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat". 

In der Debatte über den Entzug seiner Doktorarbeit bekommt Voigt nun Rückendeckung aus seinem Kabinett. "Mario Voigt hat ein Recht auf eine juristisch fundierte Prüfung und Entscheidung", sagte Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. "Ich sehe nicht, dass die Entscheidung der TU Chemnitz diese ersetzen würde und vertraue auf den Rechtsstaat." 

Seit Monaten unter Druck – auch durch Gutachten der AfD 

Voigt steht seit Monaten wegen der Sache unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel "Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry" aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. 

Mitte Mai 2026 präsentierte die Thüringische AfD-Fraktion ein von ihr bezahltes Gutachten des als "Plagiatsjäger" bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Dr. Stefan Weber, das weitere Plagiatsstellen in Voigts Doktorarbeit belegen sollte. Weber wurde in einem anderen Fall 2025 zweitinstanzlich vom Oberlandesgericht Linz rechtskräftig wegen übler Nachrede gemäß Österreichischem Mediengesetz zu einer Entschädigungszahlung verurteilt (AZ 9 Bs 297/24a).

dpa/cva