Ein Fragezeichen in Sand gemalt
mauritius images/imageBROKER/Florian Hiltmair

FAQ
Wann der Professorentitel abgegeben werden muss

Natürlich wäre es schön, den Titel als Professorin oder Professor auch nach dem Ausscheiden aus der Hochschule weiterzuführen. Das geht nicht immer.

Von Wiltrud Christine Radau 24.01.2018

Das Recht, die Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" auch nach dem vorzeitigen Ausscheiden aus einer staatlichen Hochschule – also im Falle eines Ausscheidens vor dem Eintritt in den Ruhestand –  zu führen, ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Wichtigste Rechtsquellen sind das Hochschulgesetz sowie das jeweilige Landesbeamtenrecht.

Bayern: Weiterführen des Professorentitels nur bei Zustimmung der Hochschulleitung

Umfassende Regelungen existieren zum Beispiel in Bayern. Dort gilt für das vorzeitige Ausscheiden aus einer unbefristeten Professur, dass die akademische Würde "Professorin" beziehungsweise "Professor" weiterhin geführt werden darf, sofern die Hochschulleitung zustimmt. Die Zustimmung kann versagt werden, wenn die Führung dieser Bezeichnung nicht angemessen ist, etwa im Hinblick auf die Dauer der Tätigkeit oder der zum Ausscheiden führenden Gründe.

Bei Professuren auf Zeit gilt, dass eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren zurückgelegt worden sein muss. In Niedersachsen dagegen dürfen explizit nur Professoren und Professorinnen, die unbefristet beschäftigt sind, nach Ausscheiden aus der Hochschule die akademische Bezeichnung "Professorin" oder "Professor" führen; wie lange das Dienstverhältnis als Professor/in bestanden haben muss, lässt das Gesetz aber offen. In anderen Bundesländern, wie etwa Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, hängt die Weiterführung der Bezeichnung dagegen in zeitlicher Hinsicht davon ab, dass eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren absolviert wurde. Eine der restriktivsten Regelungen weist demgegenüber derzeit Bremen auf. Hier darf die Bezeichnung insbesondere nur weitergeführt werden, wenn das Dienstverhältnis wegen Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand beendet wird.