Eingang des Deutschen Panten- und Markenamts
picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Markenschutz
"Webinar" ist eingetragene Marke

Das "Webinar" ist derzeit in aller Munde. Noch ist der Begriff markenrechtlich geschützt. Die Erwartungen auf eine baldige Änderung sind groß.

10.07.2020

In Coronazeiten werben immer mehr Anbieter mit einem "Webinar"-Angebot. Auch an Hochschulen laufen viele Kurse unter diesem Namen. Der Haken: Der Begriff ist als Marke geschützt und die Sorgen vor Abmahnungen häufen sich, wie das Internetportal "heise" berichtet. Öffentlich bekannt ist bislang jedoch noch keine Abmahnung.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) empfiehlt, vorläufig auf Nummer sicher zu gehen. Um eine Abmahnung möglichst zu vermeiden, könnten Hochschulen eine eigene Wort-/Bildmarke entwickeln, in die sie ihren Namen einbinden, oder sie verzichteten vorläufig auf die Verwendung der Bezeichnung "Webinar". Stattdessen könnten sie für Anzeigen oder Rubrikbezeichnungen auf Websites nicht geschützte Begriffe wie "Online- oder Web-Seminar" verwenden. In redaktionellen Texten kann der Begriff "Webinar" laut Fachanwälten ohne weitere Kennzeichnung verwendet werden.

Dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) liegen laut Berichterstattung von "heise" inzwischen mehrere Löschanträge wegen sogenannten "Verfalls" der Marke "Webinar" vor. Anders als noch vor einigen Jahren gehöre das sogenannte Kofferwort aus "Web" und "Seminar" inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch und müsse daher ohne weitere Angaben verwendet werden dürfen. Anwältinnen und Anwälte rechnen laut "heise" damit, dass der Markenschutz noch in diesem Sommer aufgehoben wird.

"Webinar" wurde 2003 als Wortmarke beim DPMA angemeldet und ist dort unter der Nummer DE30316043 eingetragen.

kas