Ein Fragezeichen, eine Glühbirne und ein Ausrufungszeichen mit Kreide auf eine Tafel gemalt
Gerhard Seybert/fotolia

FAQ
Wenn die eigene Idee unter anderem Namen auftaucht

Forschung lebt von gegenseitigem Austausch. Ärgerlich ist, wenn dies ausgenutzt wird. Ein Ombudsmann erklärt, was Wissenschaftler dann tun können.

Von Katrin Schmermund 25.07.2018

Forschung & Lehre: Herr Professor Rixen, Sie sind Sprecher des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingesetzten Gremiums "Ombudsman für die Wissenschaft". Was sind typische Fälle des "Ideenklaus", von denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Ihnen berichten?

Stephan Rixen: Was in der Umgangssprache als "Ideenklau" oder "Ideendiebstahl" bekannt ist, ist genaugenommen eine Form des Plagiats, das Ideenplagiat. Das heißt: Eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler hat sich eine Idee für ein Forschungsprojekt von einer Fachkollegin oder einem Fachkollegen angeeignet und tut nun so, als stamme die Idee von ihm oder ihr. In unserer Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass sich Forschende mit dem Hinweis an uns richten, ihre Forschungsidee sei sozusagen gekapert und veröffentlicht worden. Der vermeintliche Plagiator wird nämlich der erste sein, der zum Forschungsthema eine Publikation vorlegt. Das beschert ihm fachliche Reputation und mehr Aufmerksamkeit in der "scientific community", denn Erstpublikationen werden häufiger zitiert. Ein anderer Fall sind die Bewertungen von Forschungsanträgen: Da kann es – nach unserer Erfahrung geschieht das aber nur selten – vorkommen, dass die Gutachter Forschungsideen nicht nur auf ihre Tragfähigkeit prüfen, sondern unter eigener Flagge übernehmen. Das ist ein besonders schweres wissenschaftliches Fehlverhalten, weil es das Vertrauen in ein Funktionselement des Wissenschaftsbetriebs – ein neutrales Gutachterwesen – diskreditiert.

"Ideenklau" versus Urheberrechtsverletzung

Eine Idee allein wird durch das Urheberrecht nicht geschützt. Das Urheberrecht schützt nur die konkrete Ausdrucksform, zum Beispiel den Text. Es schützt nicht den Inhalt, das heißt nicht das Ergebnis eines Experiments, Theorien oder Daten. Im Interesse des wissenschaftlichen Austauschs ist der Forschungsinhalt "gemeinfrei", er kann also von allen verwendet werden – es sei denn, ein Patent oder ein spezifisches Schutzrecht verbieten dies.

Weil das Urheberrecht keinen lückenlosen Schutz gewährt, sind die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, die etwa durch Universitätssatzungen rechtsverbindlich werden, als ergänzender Schutz wichtig. Aus Sicht der guten wissenschaftlichen Praxis ist die Übernahme fremder Ideen nicht zulässig, weil Originalität, Kreativität und Innovation ganz eng mit der Person verbunden ist, die forscht.

– Professor Dr. Stephan Rixen

Prof. Dr. Stephan Rixen
Professor Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth, ist Sprecher des von der DFG eingesetzten Gremiums "Ombudsman für die Wissenschaft". privat

F&L: Welche Möglichkeiten haben Forschende, wenn sie den Eindruck haben, ihre Idee wurde "geklaut"?

Stephan Rixen: Der Nachweis eines "Ideenklaus" setzt voraus, dass man sich zunächst an die Person wendet, von der man vermutet, sie habe eine Idee übernommen. Dann kommt es meistens zu einem Hin und Her der Belege. Der zeitliche Ablauf ist hierbei entscheidend: In welchem Zeitraum ist eine Publikation entstanden? Wurden wesentliche Überlegungen – oder doch nur erste Vorüberlegungen – auf einer Tagung präsentiert? Hatten die Wissenschaftler Berührungspunkte in ihrer Forschungstätigkeit? Gibt es in der wissenschaftlichen Biografie, in fachlichen Netzwerken oder im Berufsalltag Berührungspunkte? In einer Arbeitsgruppe, in der das Thema "Ideenklau" für Konflikte sorgt, hat zuallererst der Gruppenleiter oder die Gruppenleiterin die Verantwortung, die Sache aufzuklären. Er oder sie sollte in aller Regel wissen, wer wann welche Idee im Austausch mit wem entwickelt hat. Außerdem kann eine Ombudsperson um Rat gebeten werden. Sie wird die Hinweise eingehend prüfen. Erkennt die Ombudsperson, dass tatsächlich Hinweise auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen, kann eine Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens einberufen werden.

F&L: Wie können sich Forschende schon im Vorhinein schützen?

Stephan Rixen: Ohne die offene Diskussion von Hypothesen, möglichen Forschungsdesigns sowie Ergebnissen und Erkenntnissen ist Wissenschaft nicht möglich. Ganz wichtig: Die Replikation von Ergebnissen ist kein Plagiat. Wer Forschungsergebnisse kontrolliert und korrigiert, klaut sie nicht. Wissenschaft setzt das Vertrauen voraus, dass sich alle an die grundlegende Spielregel halten, die man eigentlich niemandem groß erklären muss: Forsche ehrlich! Das heißt allerdings nicht, blauäugig zu sein. Darum sollte man so früh wie möglich nicht nur Forschungsergebnisse, sondern auch erste, nur vorläufige Forschungsideen, publik machen und mit dem eigenen Namen verbinden. Online publizierte Artikel oder Poster auf Tagungen oder Workshops sind ein Mittel, sozusagen eine Duftmarke zu setzen. Das hilft, weil es bekanntlich länger dauern kann, bis die Forschungsergebnisse, die aus einer anfänglichen Forschungsidee nach Datenerhebung und Auswertung entstehen, publiziert sind.