Das Foto zeigt das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
dpa

Studienfinanzierung
Wieviel Bafög steht Studierenden zu?

Eine Studentin hat gegen die Höhe des Bafög-Satzes geklagt. Er sei zu niedrig. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, ob er rechtens ist.

21.05.2021

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts müssen die Höhe des Bafög-Bedarfssatzes für Studierende prüfen. Er liegt möglicherweise unter dem notwendigen Existenzsminimum und wäre damit verfassungswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag eine entsprechende Vorlage übermittelt.

Vorausgegangen ist dem die Klage einer Psychologiestudentin gegen den Bafög-Satz, den sie im Wintersemester 2014/2015 erhalten hatte und der mit 373 Euro im Monat ihrer Ansicht nach zu niedrig gewesen sei. Inzwischen liegt dieser Satz bei 427 Euro. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in dieser Sache klargestellt, dass Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Förderung für ihre Ausbildung haben und diese "nicht von den Besitzverhältnissen der Eltern abhängig" sein dürfe. Diese Förderung müsse bestehende "soziale Gegensätze hinreichend ausgleichen" und das "ausbildungsbezogene Existenzminimum" gewährleisten.

Wie hoch die Bafög-Sätze dafür sein müssen, konnte das Gericht nicht klären. Das soll nun in Karlsruhe geprüft werden. Die Richterinnen und Richter betonten, dass unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Satzes schon die Berechnungsmethode des Satzes intransparent und veraltet gewesen und dadurch mit dem Recht auf Chancengleichheit nicht vereinbar sei.

ckr