Ausschnitt eines sowjetischen Kriegsdenkmals mit Helm und Brust eines Soldaten.
mauritius images / Classic Collection, Shotshop GmbH / Alamy / Alamy Stock Photos

Russland
Genozid-Leugnung steht in Russland unter Strafe

Die Regierung in Moskau definiert Verbrechen gegen die Sowjetbevölkerung im Zweiten Weltkrieg als Genozid. Dessen Leugnung soll nun bestraft werden.

10.04.2026

Russland betrachtet die Nazi-Verbrechen gegen die sowjetische Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg offiziell als Völkermord und stellt eine Leugnung dieses Genozids unter Strafe. Das meldete die Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 9. April unter Berufung auf eine Mitteilung des Kremls. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete demnach entsprechende Änderungen am Strafgesetzbuch des Landes.

Der Begriff "Genozid am sowjetischen Volk" wird in Russland seit einiger Zeit verwendet. Auch das geschlossene Museum für das Lagersystem Gulag in Moskau soll in ein Museum für die Opfer der Nazi-Verbrechen umgewidmet werden. Russland wehrt sich nach eigenen Angaben gegen angebliche Versuche, das Leid der Menschen in der Sowjetunion im Krieg oder den sowjetischen Anteil am Sieg über die Nazis herunterzuspielen.

Forschung definiert bislang nur Teile der Verbrechen als Genozid

In der Geschichtsforschung wie in der Rechtsprechung ist unbestritten, dass Deutschland während der Besatzungszeit in der Sowjetunion zwischen 1941 und 1944 schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Allein während der fast dreijährigen Belagerung von Leningrad (heute wieder St. Petersburg) durch die Wehrmacht starben schätzungsweise 1,1 Millionen Menschen.

Als Völkermord, der auf die Vernichtung einer Volksgruppe zielt, werden bislang nur Teile der Besatzungspolitik eingestuft – nämlich die Ermordung der Jüdinnen und Juden sowie der Sinti und Roma. Die Moskauer Festlegung könnte also Probleme für Forschende sowie Journalistinnen und Journalisten bringen, die sich nicht an die staatliche Linie halten. Nach den neuen Regelungen drohen Geldstrafen bis zu drei Jahreseinkommen oder Zwangsarbeit bis zu drei Jahren.

Gesetz soll auch im Ausland gelten

Wer Denkmäler für die sowjetischen Besatzungsopfer entehrt oder beschädigt, wird im Rahmen der neuen Gesetzgebung mit Haft bis zu drei Jahren bestraft. Diese Bestimmung soll in Russland wie im Ausland gelten. Sie könnte also auch die Auflösung eines Friedhofs sowjetischer Kriegsgefangener in Deutschland betreffen. In der Ukraine, im Baltikum und anderen Staaten Osteuropas sind in den vergangenen Jahren viele Kriegsdenkmäler demontiert worden. Dort wurde die Rote Armee nicht nur als Befreier begrüßt, sondern als sowjetische Besatzung empfunden.

dpa/hae