Antisemitismus an Hochschulen
Verbände fordern einklagbaren Schutz vor Diskriminierung
In einem offenen Brief an die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) haben sechs jüdische Verbände am 17. Mai gefordert, im Hochschulgesetz des Landes ein einklagbares Recht auf Schutz vor Diskriminierung zu verankern. Damit reagierten sie auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. März 2026, demzufolge Hochschulen zwar verpflichtet sind, Diskriminierung vorzubeugen. Individuell einklagbare Rechte sehe das Hochschulgesetz jedoch nicht vor. Wenn Betroffene die Einhaltung von Normen zum Schutz vor Diskriminierung nicht gerichtlich prüfen lassen könnten, bleibe der Schutz programmatisch, warnen die unterzeichnenden Organisationen in ihrem Schreiben. "Das Urteil legt diese strukturelle Schutzlücke mit großer Deutlichkeit offen."
Die Verbände fordern, eine Klarstellung in das Berliner Hochschulgesetz einzubringen, "wonach die dort normierte Verpflichtung der Hochschulen den Hochschulmitgliedern ausdrücklich ein subjektiv-öffentliches, gerichtlich durchsetzbares Recht vermittelt". Den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen sie durch das Verwaltungsgericht bestätigt, das eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Sachverhalts zugelassen hatte.
Jüdischer Student hatte geklagt
Hintergrund des offenen Briefs ist ein Verfahren, das der Student Lahav Shapira gegen die Freie Universität (FU) angestrengt hatte. Er warf der Hochschule nach einem körperlichen Angriff durch einen Kommilitonen in Berlin-Mitte 2024 vor, nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung getan zu haben. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab, ließ jedoch eine Berufung zu.
Es sei rechtsstaatlich und hochschulpolitisch nicht hinnehmbar, dass ein Student "vor verschlossenen Gerichtstüren steht, wenn er die institutionelle Verantwortung seiner Hochschule einfordert", schreiben die unterzeichnenden Verbände. "Ein wirksamer Schutz vor antisemitischer und anderer Diskriminierung setzt voraus, dass gesetzliche Pflichten nicht nur bestehen, sondern im Ernstfall auch einklagbar sind", betonen sie.
Unterzeichnet haben den Brief das Netzwerk Jüdischer Hochschullehrender in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen, die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main, die Ärztinnen und Ärzte gegen Antisemitismus, der Jüdische Studierendenverband Berlin und das Jüdische Forum der CDU Nordrhein-Westfalen.
hae