Arzt im OP
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Covid-19
Wenn Ärzte entscheiden müssen, wer behandelt wird

Die Krankenhäuser könnten wegen Covid-19 bald überlastet sein. Ärztevertreter haben Empfehlungen vorgelegt, wer im Extremfall behandelt werden soll.

26.03.2020

Sieben medizinische Fachgesellschaften in Deutschland haben am Donnerstag gemeinsame Empfehlungen vorgestellt, wie Ärztinnen und Ärzte im Falle von durch Covid-19 Patienten überlastete Krankenhäuser entscheiden sollen, wer wie behandelt wird. An der Erstellung waren Expertinnen und Experten aus Notfall-und Intensivmedizin, Medizinethik, Recht und weiteren Disziplinen beteiligt.

Insbesondere die klinische Erfolgsaussicht, ob eine Patientin oder ein Patient die Intensivbehandlung überleben wird, soll demnach entscheidend sein. Die Entscheidung anhand aktueller Erkrankung und Vorerkrankungen soll laut Schreiben je ein Team aus möglichst drei Fachpersonen mit unterschiedlichen Blickwinkeln treffen. Der Patientenwille müsse in jedem Fall berücksichtigt werden, das Alter der Patientinnen und Patienten soll explizit keine Rolle spielen. Auch nach der Art der Erkrankung dürfe nicht priorisiert werden. Die Empfehlungen orientierten sich am Gleichheitsgrundsatz. Zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitssystems soll zudem eine klinische psychosoziale Notfallversorgung aufgebaut werden.

Trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen sei es wahrscheinlich, dass auch in Deutschland in kurzer Zeit nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stünden, heißt es in der Erklärung. "Sollten wir in die schwierige Situation kommen, zwischen Patienten entscheiden zu müssen, dann wollen wir gewappnet sein", sagte Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Es sei erschütternd gewesen zu sehen, unter welchem Druck Ärztinnen und Ärzte in anderen Ländern bereits Entscheidungen dieses Ausmaßes hätten fällen müssen. In Deutschland habe man jetzt einen roten Faden für Situationen, die rechtlich durchaus unterschiedlich bewertet würden. Die Autorinnen und Autoren verweisen darauf, dass ihr Schreiben keine abschließende juristische Einordnung enthält.

Die Autorinnen und Autoren bitten laut Mitteilung der Fachgesellschaften ihre Kolleginnen und Kollegen explizit um Kommentare zu ihrem Vorschlag, "um in einem offenen Diskurs die Inhalte der Empfehlung weiter zu entwickeln". "Wir wollen am Ende dieses schwierigen, schmerzlichen Prozesses sagen können: Es war eine fundierte, gerechte Entscheidung", so Janssens.

ckr