Das Bild zeigt die Hände eines Mannes auf der Tastatur eines Laptops.
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TU München
Urteil zum Einsatz von ChatGPT

Die TU München wies einen Bewerber ab, der im Eignungstest vermutlich KI eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht gab der Uni nun recht.

06.03.2024

Das Verwaltungsgericht München hat ein erstes Urteil zum Einsatz von ChatGPT an Hochschulen gefällt, wie faz.net gestern berichtete. Ein Bewerber für einen Masterstudiengang hatte einen Essay in makellosem Englisch vorgelegt. Dies erregte im Eignungsverfahren Verdacht, weil die Essays selbstständig verfasst sein müssen. Noch im Vorjahr war derselbe Student mit einem deutlich schlechteren Essay im Bewerbungsverfahren gescheitert.

Die eingesetzte Überprüfungssoftware hatte 45 Prozent des Textes markiert. Daraufhin war der Essay von zwei Prüfern näher in Augenschein genommen worden. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Text im Hinblick auf Umfang, Struktur, Inhaltsdichte, Stil und Rechtschreibung deutlich von den Texten der Mitbewerbenden unterschied. Schließlich habe die TU die Probe aufs Exempel gemacht und die Aufgabe selbst von ChatGPT lösen lassen. Das Ergebnis zeige auffallende Ähnlichkeiten zum Essay des Bewerbers.

Der Student hatte wegen Benachteiligung geklagt: Die Uni könne für ihren Verdacht keine Beweise anführen. Er wies zudem darauf hin, dass wissenschaftliche Quellen angegeben worden seien, wozu ChatGPT noch gar nicht in der Lage sei. Das Verwaltungsgericht beurteilte die Indizien der Universität allerdings als ausreichend, so faz.net. Wie er den herausragenden Essay hatte schreiben können, wäre durch den Bewerber nicht schlüssig erklärt worden.

hes