Ein historisches Gebäude mit der bayerischen, deutschen und europäischen Flagge davor.
pixabay/CSU-Fraktion

Hochschulpolitik
Bayern plant Verpflichtung zu Militär-Kooperation

Bayerischer Gesetzentwurf sieht Hochschulen in der Pflicht zu Kooperation mit der Bundeswehr. Zivilklauseln sollen verboten werden.

18.04.2024

Ein Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung "zur Förderung der Bundeswehr" sieht vor, dass unter anderem die Hochschulen enger mit dem Militär zusammenarbeiten sollen und im Falle der nationalen Sicherheit sogar müssen. Darüber hinaus sollen Zivilklauseln an Hochschulen verboten werden. Eine solche Regelung wäre nach Auskunft des DHV bisher bundesweit einmalig. 

Herrmann will Bundeswehr stärker gesellschaftlich verankern 

Bei der ersten Lesung im bayerischen Landtag am 17.4. formulierte der Staatsminister Dr. Florian Herrmann seinen Stolz darüber, dass die Staatsregierung Bayerns als einziges Land bundesweit und als erstes ein Gesetz initiiert, um die um die Bundeswehr bei der Landes- und Bundesverteidigung zu unterstützen. 

"Mit den Änderungen im Landesrecht, die wir jetzt vornehmen möchten, erleichtern wir die sicherheitspolitische Forschung, stärken die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft und reduzieren bürokratische Hürden", führte Herrmann weiter aus. Dort, wo die bayerische Staatsregierung zusammen mit dem Landtag steuernd eingreifen könne, werde man sich hinter die Bundeswehr und ihre Aufgaben stellen. 

Laut Herrmann seien die Bundeswehr und die Wehrindustrie zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Wissenstransfer und Fachkräfteausbildung durch Universitäten und Hochschulen angewiesen. Deshalb sehe der Gesetzentwurf ein Verbot der Zivilklauseln vor, die es derzeit in Bayern "erfreulicherweise" noch an keiner Universität geben würde. 

"Kooperationsgebot" und "Kooperationspflicht" 

Hinzu kämen laut Herrmann ein "Kooperationsgebot" und im Rahmen der nationalen Sicherheit sogar eine "Kooperationspflicht". "Das Ganze natürlich im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit. Was ja völlig selbstverständlich ist. Man kann keinen Professor und keine Professorin oder sonstige Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler dazu zwingen, irgendwelche Dinge zu erforschen", erläuterte der Staatsminister die Einschränkungen dieser gesetzlichen Vorgaben. 

Aus der Opposition kam beispielsweise von der Abgeordneten (Bündnis 90/Die Grünen), Verena Osgyan, der Hinweis, dass sich sowohl das "Rote Kreuz" als auch die "Universität Bayern" in Stellungnahmen sehr kritisch geäußert hätten bezüglich des Gesetzentwurfs im Bezug auf Wissenschaftsfreiheit. Das "Rote Kreuz" spreche sogar davon, dass es seine Kooperationen einstellen müsse, würde das Gesetzt so beschlossen werden. 

Nach der Lesung im Landtag wurde der Gesetzesentwurf in den "Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen" überwiesen. 

Deutscher Hochschulverband hält Entwurf für unbedenklich 

Aus Sicht des DHV sei bei dem Vorhaben der bayerischen Staatsregierung maßgeblich, dass der Gesetzentwurf ausschließlich die Hochschulen als Adressatinnen des Kooperationsgebots anspreche. Eine Weisungsbefugnis gegenüber der einzelnen Wissenschaftlerin oder dem einzelnen Wissenschaftler bestehe dagegen ausdrücklich nicht. 

Wolle die Hochschule ihrer dem Staat gegenüber bestehenden Kooperationspflicht nachkommen, müsse sie versuchen, dies beispielsweise durch die Gewährung von Anreizen wie Leistungszulagen, Ausstattungszusagen, Deputats-Reduktionen oder Ähnlichem zu bewirken. An entscheidender Stelle sei damit die grundgesetzlich verbürgte Wissenschaftsfreiheit gewahrt. 

Schon heute stünden die an einigen Hochschulen verabschiedeten Zivilklauseln einem von der Bundeswehr oder ihren Bündnispartnern in Auftrag gegebenem Forschungsprojekt nicht im Wege. Nach herrschender Rechtsmeinung könnten laut DHV die Hochschulen durch Zivilklauseln, die in wohlmeinender Absicht jegliche militärisch nutzbare Forschungsaktivität unterbinden wollten, weder den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn noch den Forschungstransfer ihrer Hochschulangehörigen unterbinden. 

"Die Nutzung von Forschungsergebnissen (auch) zu militärischen Zwecken und die in diesem Spannungsfeld oft zitierte Pflicht der Hochschulen, einen Beitrag zur friedlichen Forschung zu leisten, steht nicht in Widerspruch zueinander, da auch die Erfüllung des Verteidigungsauftrags der Wahrung von Frieden dient", schrieb Hubert Detmer, Geschäftsführer des Landesverbands Bayern, in einer Stellungnahme Anfang März.

Themen-Schwerpunkt "Wissenschaftsfreiheit"

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cva