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Hochschulpolitik
Berliner Hochschulen fordern Nachbesserung vom Senat

Der Berliner Senat will das Hochschulgesetz verschärfen. Die Uni-Leitungen sind mit dem Entwurf zum Exmatrikulations-Gesetz nicht zufrieden.

13.03.2024

Der Berliner Senat hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Exmatrikulation von Studierenden an Berliner Hochschulen nach schweren Ordnungsverstößen wieder zu ermöglichen. Darüber berichtet der "Tagesspiegel", dem der Entwurf vorliegt. Anlass dafür seien die zum Teil gewalttätigen Auseinandersetzungen anlässlich des Nahost-Konflikts auch unter Studierenden gewesen, heißt es laut "Tagesspiegel" in der Begründung des Gesetzes. Forschung & Lehre berichtete über die bisherigen Ereignisse. 

Die Vorfälle hätten gezeigt, dass die Hochschulen in Berlin zusätzliche Handhabungen über befristete Hausverbote hinaus benötigten. Ziel des Exmatrikulations-Gesetzes sei "die Gewährleistung eines geordneten, gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetriebs" sowie Studierende vor Übergriffen und Diskriminierung zu schützen. 

Entwurf sehe künftig mehrere Sanktionsmöglichkeiten vor 

Wie der "Tagesspiegel" berichtete, sollen Berliner Hochschulen laut des neu gefassten Artikels zum Ordnungsrecht künftig mehrere Möglichkeiten erhalten, das Fehlverhalten von Studierenden zu ahnden: 

  • So können sie Studierende von der Nutzung von Einrichtungen der Hochschule oder von der Teilnahme einzelner Lehrveranstaltungen temporär ausschließen. 
  • Ebenso dürfen sie eine Rüge erteilen, die Exmatrikulation androhen und letztlich auch aussprechen. 

Ein Ausschluss von der Hochschule sei demnach möglich, wenn Studierende aufgrund einer Straftat gegen ein anderes Hochschulmitglied verurteilt worden wären und den Geschädigten dadurch eine Behinderung des Studiums oder der Lehrtätigkeit drohten. Ein weiterer Ausschlussgrund liege vor, wenn Studierende straffällig geworden seien und ihnen zuvor bereits eine Rüge ausgesprochen oder Exmatrikulation angedroht worden waren.

Darüber entscheiden solle ein "Ordnungsausschuss", der neu geschaffen werden solle, bestehend aus mindestens einer Studierendenvertretung und einem "Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt." "Näheres zur Einsetzung und Zusammensetzung" der Ordnungsausschüsse sollten die Hochschulen jeweils per Satzung regeln. 

Nachbesserungswünsche seitens der Hochschulen 

Die elf staatlichen Hochschulen und die Charité in Berlin seien gemäß "Tagesspiegel" nicht grundsätzlich gegen den Entwurf des Exmatrikulations-Gesetzes. Sie begrüßten ihn als "wichtigen Baustein für den Opferschutz". Aber sie forderten Nachbesserung. Deshalb hätten sie ein gemeinsames Papier mit Änderungswünschen bei der Wissenschaftsverwaltung eingereicht. 

Zu den Änderungswünschen würde demnach beispielweise gehören, dass die personelle Zusammensetzung des Ausschusses und die Wahl der Mitglieder präzisiert werden sollten. "Um missbräuchlichem Einsatz" vorzubeugen, sollte zudem ein Verfahren mit Ordnungsausschuss "nur auf Antrag des Präsidiums der Hochschule" eingeleitet werden können. Weitere Forderungen seien, sexuelle Belästigung auch abseits der Hochschule als Fall zu definieren und die dreimonatigen Hausverbote häufiger als bislang verlängern zu können. 

Berlin: zusätzliche Unruhe in Hochschulszene wegen Finanzierung 

Zudem sorge in der Berliner Hochschulszene gemäß "Tagesspiegel" derzeit die unsichere Finanzierung für Unruhe. Vor zwei Wochen hätte der regierende Berliner Bürgermeister Kai Wegner versichert, dass bei den Zuschüssen des Landes, die in den Hochschulverträgen festgelegt sind, trotz Sparvorgaben des Finanzsenators nicht gekürzt werden würde. Nun sei eine Sperrliste bekannt geworden, nach welcher für Hochschulzuschüsse im aktuellen Jahr rund 155 Millionen Euro weniger zur Verfügung stünden. 

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra habe wiederholt Einsparungen bei den Hochschulverträgen ausgeschlossen. Zwar habe es eine zeitweise Sperrung gegeben, welche viele in der Wissenschaft verunsichert hätte. Aber laut Czyborra sei diese mit dem Unterzeichnen der Verträge aufgehoben und auf andere Titel im Wissenschaftshaushalt übertragen worden. Es handele sich um ein vorläufiges, rein buchungstechnisches Verfahren. Dies sage nichts darüber, was dann gekürzt werden könnte.

kfi/cva