Straftaten an Hochschulen
Berlin verschärft Hochschulgesetz

Nach einem Angriff auf einen jüdischen Studenten verschärft Berlin das Hochschulgesetz. Dies ermöglicht eine Exmatrikulation nach schweren Straftaten.

28.03.2024

Berliner Hochschulen sollen Studierende nach schweren Straftaten künftig wieder exmatrikulieren können. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschloss der schwarz-rote Senat am Dienstag. Das Vorhaben, das nun im Abgeordnetenhaus weiter beraten und dann verabschiedet werden soll, ist eine Konsequenz aus einem Angriff eines Kommilitonen auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität vor knapp zwei Monaten.

Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe
Sanktionierung - das bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor. Kernpunkt ist nach Angaben von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) die Wiedereinführung des Ordnungsrechts an Hochschulen. Geplant sind abgestufte Ordnungsmaßnahmen, je nach Art und Schwere der Störung. Diese reichen von einer Rüge bis hin zur Exmatrikulation.

dpa