Was ist eine Stiftungsprofessur?
Wiltrud Christine Radau
Eine Stiftungsprofessur wird auf der Grundlage eines Vertrages zwischen einer Universität und einem externen Förderer eingerichtet. Förderer können etwa Unternehmen, Vereine oder Stiftungen sein. Die Stiftungsprofessur unterscheidet sich nicht wesentlich von einer „normalen“ Universitätsprofessur. So wird die Stiftungsprofessur ebenso wie die Universitätsprofessur auf der Grundlage des jeweiligen Landeshochschulrechts im Rahmen eines ordentlichen Berufungsverfahrens ausgeschrieben und vergeben. Stiftungsprofessoren und Universitätsprofessoren sind in gleicher Weise Bundes-/Landes- bzw. Universitätsbedienstete und haben dieselben hochschulrechtlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten.
Ein Unterschied besteht jedoch im Hinblick auf die Finanzierung der Professur. So wird im Stiftungsvertrag zwischen der Universität und dem Förderer vereinbart, dass die Besoldung und die Ausstattung der Stiftungsprofessur für einen bestimmten Zeitraum vom Förderer getragen wird. Auch die Laufzeit der Stiftungsprofessur wird vertraglich festgelegt. Die meisten Stiftungsprofessuren werden für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren finanziert; oft ist eine Verlängerung der Finanzierung nach einer positiven Evaluation des Stiftungsprofessors vorgesehen. Nach dem Ende der Förderzeit – und ggf. einer weiteren positiven Evaluation – werden Stiftungsprofessuren nicht selten in eine unbefristete Professur umgewandelt. Die weitere Finanzierung erfolgt in diesem Falle durch die Universität. Die Entfristung der Professur kann vorgenommen werden, ohne dass es einer erneuten Ausschreibung dieser Stelle bedarf.
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